Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlage der Stadt Herzogenaurach

Tektur zur Generalentwässerungsplanung der Stadt Herzogenaurach Stand Dezember 2020, Teilbereich Ortsteil Hammerbach; Entfall Regenüberlauf RÜ 1A Hammerbach und Anpassung der Planung zum Regenüberlaufbecken RÜB 1 Hammerbach mit Zulaufkanal, Tektur Wasserrechtsverfahren für die Einleitung von Mischwasser aus dem Ortsteil Hammerbach in den Welkenbach

Die Stadt Herzogenaurach hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt eine Tektur zur Generalentwässerungsplanung Stand Dezember 2020 für den Teilbereich des Ortsteils Hammerbach für die Mischwassereinleitung eingereicht. Die Errichtung des RÜ 1A Hammerbach zur Entlastung des Talsammlers entfällt. Als Ersatz für den RÜ 1A Hammerbach ist eine hydraulische Sanierung des Talsammlers geplant. Die Planung zum RÜB 1 Hammerbach mit Zulaufkanal wurde angepasst.

   

Die Einleitung des Mischwassers aus dem RÜB 1 Hammerbach in den Welkenbach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung des oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die von der Stadt Herzogenaurach eine wasserrechtliche Erlaubnis (gehobene) gem. § 15 WHG für die Tekturplanung beantragt wurde.

Mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 01.12.2021 wurde der Stadt Herzogenaurach eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung des Mischwassers u. a. aus dem geplanten RÜ 1A Hammerbach und aus dem zu ertüchtigenden RÜB 1 Hammerbach für die Generalentwässerungsplanung Stand Dezember 2020 erteilt.

 

Die Pläne liegen in der Zeit vom 31.03.2023 bis einschließlich 05.05.2023

  • bei der Stadt Herzogenaurach, Wiesengrund 1, Bauamt, viertes Obergeschoss, Zimmer 401, 91074 Herzogenaurach
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch


während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme bei der Stadt Herzogenaurach unter der Telefonnummer 09132 901-611 sowie beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Die Antragsunterlagen werden eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 23.05.2023 bei der Stadt Herzogenaurach, Wiesengrund 1, 91074 Herzogenaurach, Bauamt, viertes. Obergeschoss, Zimmer 401 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden.

Bitte beachten Sie auch hier, dass bei der Stadt Herzogenaurach unter der Telefonnummer 09132 901-611 sowie beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Hinweis:

Die aktuellen Besucherregelungen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt und der Stadt Herzogenaurach. Es wird um Beachtung gebeten.

Höchstadt a. d. Aisch, den 20.03.2023

Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Umweltamt

Bauer