Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlagen der Gemeinde Uttenreuth – Gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gebiet „Marloffsteiner Straße“ in Uttenreuth in den Uttenreuther Graben

Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlagen der Gemeinde Uttenreuth – Gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Gebiet „Marloffsteiner Straße“ in Uttenreuth in den Uttenreuther Graben

 Der Gemeinde Uttenreuth wurde mit Bescheid des Landratsamt Erlangen-Höchstadt vom 19.09.2022, Az. 40 6410 in der Änderungsfassung vom 15.05.2023 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser aus dem Gebiet „Marloffsteiner Straße“ in Uttenreuth in den Uttenreuther Graben erteilt.

Die Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Gebiet „Marloffsteiner Straße“ in den Uttenreuther Graben (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr.4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.

Ein Abdruck des Bescheides liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Pläne im Zeitraum vom 31.07.2023 bis einschließlich 16.08.2023

  •  bei der Verwaltungsgemeinschaft Uttenreuth, Erlanger Straße 40, 1. OG, Foyer, 91080 Uttenreuth
  • beim Landratsamt Erlagen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, 2. OG, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch

 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Dieser Bekanntmachungstext und die Erlaubnis mit den Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Die Erlaubnis mit den Antragsunterlagen wird eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/

Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 19.09.2022 in der Änderungsfassung vom 15.05.2023, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens und den bekannten Betroffenen zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

Gegen den o.g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

 

Höchstadt a. d. Aisch, den 13.07.2023
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
-Umweltamt-
Bauer