Wasserrecht und Verwaltungsrecht; Wertstoffhof Eschenau. Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser (Abwasser) aus dem Bereich der Flächen des Wertstoffhofes in Eschenau in den Eckenbach durch den Landkreis Erlangen-Höchstadt

Dem Landkreis Erlangen-Höchstadt, Unternehmer, wurde mit dem Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 23.09.2026, Az. 40 6410 die widerrufliche, wasserrechtliche gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich der Flächen des Wertstoffhofes Eschenau in den Eckenbach (Gewässer III. Ordnung) erteilt.

Die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Bereich der Flächen des Wertstoffhofes Eschenau in den Eckenbach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die vom Landkreis Erlangen-Höchstadt eine wasserrechtliche Erlaubnis (gehobene) gem. § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt wurde.

Dieser Bekanntmachungstext wird nach Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 06.10.2026 bis 30.10.2026 auf der Internetseite des Landratsamt Erlangen-Höchstadt veröffentlicht.

Der Bescheid und die wasserrechtlichen Planunterlagen werden in der Zeit vom 14.10.2026 bis einschließlich 30.10.2026 gemäß Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und Art. 69 Abs. 2 Bayerischen Wassergesetz (BayWG) auf der Internetseite des Landratsamts Erlangen-Höchstadt veröffentlicht.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf bitte einen Termin unter der Telefonnummer 09193 20-1712 vereinbaren.

Der Bekanntmachungstext wird hier eingestellt.

Die Antragsunterlagen werden hier eingestellt. 

Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 23.09.2026, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

Gegen den oben genannten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbelehrung verwiesen.

Höchstadt a. d. Aisch, den 05.10.2026

Landratsamt Erlangen-Höchstadt

 

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