Ärztliche Versorgung aufrechterhalten

19. April 2020: Versorgungsärzte in Mittelfranken setzen sich für Schutz von Personal und Patienten ein.
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Erlangen-Höchstadt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag (17.04.2020) gegen die Stimmen der Ärzte beschlossen, dass Infekterkrankte ab Montag, 20. April 2020, wieder persönlich in Arztpraxen erscheinen dürfen, wenn sie eine Krankschreibung brauchen. Diese Entscheidung orientiere sich aus Sicht der zwölf Versorgungsärzte in Mittelfranken nicht an der derzeitigen infektiologischen Versorgungssituation. Die Versorgungsärzte wollen sich gemeinsam dafür einsetzen, die Praxisteams weiter vor Infektionen zu schützen und damit für alle Patienten, insbesondere die chronisch Kranken, die Versorgung aufrecht zu erhalten.

Medizinisches Personal und Patienten weiter schützen
Dr. med. Thomas Ruppert, Versorgungsarzt des Landkreises Erlangen-Höchstadt, weist stellvertretend für alle zwölf Versorgungsärzte in Mittelfranken auf die Notwendigkeit hin, auch Patienten mit leichten Erkältungssymptomen von den Arztpraxen fernzuhalten. Die Krankschreibung ohne Arztbesuch habe in den vergangenen Wochen unter anderem dazu beigetragen, medizinisches Personal wie Patienten, besonders chronisch Kranke, vor einer Ansteckung zu schützen: „Um nicht mit den gleichen Problemen zu kämpfen wie unsere europäischen Nachbarn, darf sich die Infektionsrate des medizinischen Personals auf keinen Fall erhöhen“, betont Dr. Ruppert. Bereits jetzt gäbe es Engpässe in Pflegeheimen und Arztpraxen. Mit der Entscheidung des G-BA erhöhe sich das Risiko an Infektionen bei medizinischem Personal. Dies sei für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung untragbar.

Individuelle Entscheidung, ob direkter Arzt-Patientenkontakt nötig ist
Vor dem Hintergrund nach wie vor knapper Schutzausrüstung appellieren die zwölf mittelfränkischen Versorgungsärzte, die Möglichkeit alternative Konzepte zur Fernbehandlung, wie Telefon- oder Videosprechstunde, weiter auch zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit zu nutzen, um den Arbeitsschutz in den Praxen zu gewährleisten. Es müsse eine individuelle ärztliche Entscheidung bleiben, ob ein persönlicher Patientenkontakt nötig ist. Die mittelfränkischen Versorgungsärzte werden gemeinsam mit den Berufsverbänden und den politischen Entscheidungsträgern alle Hebel in Gang setzen, damit dieser Beschluss nicht zu einer Eskalation der Infektionslage in den Praxen führt sowie Patienten und Personal nicht gefährdet.