Anzeigepflicht bei Versammlungen

28. Dezember 2021: Versammlungen müssen beim Landratsamt angezeigt werden
Pressemitteilung4.jpg

Erlangen-Höchstadt. In den vergangenen Wochen wurden im Landkreis Erlangen-Höchstadt vermehrt sogenannte „Lichterspaziergänge“ festgestellt. Unter „Lichterspaziergängen“ versteht man stumme Kundgebungen, zu denen insbesondere über Chatgruppen sowie sozialen Netzwerken im Internet aufgerufen wird. Die Teilnehmenden ziehen mit Lichtern oder Laternen durch Städte bzw. Dörfer. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt weist als zuständige Versammlungsbehörde darauf hin, dass diese vorab geplanten „Spaziergänge“ anzeigepflichtige Versammlungen darstellen und Verstöße gegen die Anzeigepflicht die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge haben können. 

Es ist bei einigen dieser unangemeldeten Versammlungen bereits zu Verkehrsbehinderungen und gefährlichen Situationen beim Überqueren von Straßen im Dunkeln gekommen. Bei einer Anzeige im Vorfeld, die mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe zu erfolgen hat, können im Zusammenwirken von Ordnungsbehörden, Polizei und Versammlungsleiter Gefahren für alle Beteiligten reduziert werden. Bei der Anzeige im Vorfeld sind neben dem Versammlungsthema, Wegstrecke, Datum und Uhrzeit vor allem anzugeben, wie viele Ordner für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sorgen. Die Anmeldung einer Versammlung stellt die rechtssichere Möglichkeit der Kundgebung dar und ermöglicht gewisse Erleichterungen. So ist hier insbesondere die Regelung der Kontaktbeschränkung zu nennen, wonach ab 28.12.2021 bei privaten Zusammenkünften auch bei Geimpften und Genesenen maximal zehn Personen erlaubt sind, welche bei Versammlungen nicht greift. Die Polizeidienststellen sowie der Landkreis bedanken sich an dieser Stelle, dass die bisher stattgefundenen Versammlungen größtenteils ruhig und friedlich abgelaufen sind.

Hinweise für Versammlungsleitende und -teilnehmende
Versammlungsleitende sollen sich im Vorfeld bitte rechtzeitig an die zuständige Versammlungsbehörde wenden. Versammlungsteilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich bitte beim faktischen Versammlungsleitenden vergewissern, dass die Versammlung behördlich angezeigt worden ist. Denn nur vorab angezeigte Versammlungen sind gesetzeskonform und stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Alle Teilnehmende tragen durch ihr Verhalten zu einem Stück mehr Sicherheit im Landkreis Erlangen-Höchstadt bei. Sollten bei den Versammlungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer auffallen, die extremistisches Gedankengut zu verbreiten versuchen, empfiehlt das Landratsamt die vertrauensvolle Kontaktaufnahme mit der örtlichen Polizeidienststelle. 

Das Anzeigeformular für Versammlungen ist hier abrufbar. Für weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Öffentliche Sicherheit des Landratsamtes gerne zur Verfügung.