Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen in Erlangen

20. Oktober 2020: Hinweise zum Geltungsbereich
Coronavirus.jpg

Erlangen. Seit 19.10.22020, 18:00 Uhr, gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum der Stadt Erlangen für folgende Bereiche:

  • Innenstadt:
    >  Nürnberger Straße (beginnend Ecke Sedan-/Nürnberger Straße)
    >  Besiktasplatz
    >  Güterhallenstraße
    >  Hauptstraße (beginnend Ecke Güterhallenstraße, endend Ecke Wasserturmstraße/Heuwaagstraße)
    >  Untere Karlstraße
    >  Calvinstraße
    >  Hugenottenplatz
    >  Busbahnhof
    >  Bahnhofplatz
    >  Richard-Wagner-Straße
    >  Schloss- und Marktplatz
  • Bohlenplatz
  • Lewin-Poeschke-Anlage

Die genauen und jeweils aktuellen Lagepläne sowie die Dauer der Gültigkeit entnehmen Sie bitte der Homepage der Stadt Erlangen.

Der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist nachzukommen, wenn Sie sich in den genannten Bereichen aufhalten – z.B. auf dem Weg zum Landratsamt, etc.