Neue Testverordnung

30. Juni 2022: Testzentrum an den Arcaden übernimmt Aufgaben des lokalen Testzentrums ab 1. Juli

Am Donnerstag, 30. Juni, tritt die neue Testverordnung in Kraft. Für folgende vulnerable Bevölkerungsgruppen ist der sogenannte Bürgertest (Schnelltest) weiterhin kostenlos: Kinder unter fünf Jahre, Bewohner bzw. Behandelte und Betreute in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtung der Eingliederungshilfe sowie deren Besucher, Pflegepersonen (z. B. pflegende Angehörige), Haushaltsangehörige von Infizierten, und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, einschließlich Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.

Weiterhin können Bürgerinnen und Bürger mit einer Selbstbeteiligung von drei Euro einen Bürgertest erhalten, wenn sie am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen oder Kontakt zu einer Person mit hohem Erkrankungsrisiko haben werden (z. B. Personen über 60 Jahre, Personen mit entsprechenden Vorerkrankungen) oder wenn sie eine Warnung für erhöhtes Risiko in der Corona-Warn-App erhalten haben.

Wer Anspruch auf kostenlose PCR-Tests hat
PCR-Tests bleiben grundsätzlich kostenpflichtig. Wer Symptome hat, kann sich bei einem niedergelassenen Arzt oder Ärztin mittels PCR-Test testen lassen. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Kostenlose PCR-Testungen gibt es zudem weiterhin für die folgenden Personengruppen:

•          Personen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde

•          Asymptomatische Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft werden

•          Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben

•          Personen, die ein positives Schnelltest-, Selbsttest- oder Pooltestergebnis erhalten haben

•          Asymptomatische Personen, die in einer Gesundheits- oder Gemeinschaftseinrichtung tätig, betreut, untergebracht oder anderweitig anwesend sind bei akutem Ausbruchsgeschehen oder um einen Ausbruch zu verhindern

•          Asymptomatische Patienten, Bewohner, Betreute in einer Gesundheits- oder Gemeinschaftseinrichtung bei (Wieder-)Aufnahme

PCR-Testungen können im Testzentrum an den Arcaden der Maurititus-Apotheke durchgeführt werden, welches ab 1. Juli die Aufgaben des lokalen Testzentrums (ehemals am Großparkplatz) übernimmt. Das Testzentrum führt auch Schnelltests durch. Dieses hat Montag bis Sonntag von 8 bis 17:45 Uhr geöffnet. Alle Informationen und Hinweise gibt es unter https://tester.corona-server.de/de/Testzentrum-erlangen-arcaden