Ortsdurchfahrt in Dormitz ab Juni gesperrt

26. Mai 2020: Buslinien im Erlanger Oberland maßgeblich betroffen
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Dormitz. Ab Dienstag, zweiten Juni 2020, ist die Ortsdurchfahrt Dormitz (Landkreis Forchheim) wegen einer Baumaßnahme des Staatlichen Bauamtes für den Gesamtverkehr bis voraussichtlich Mittwoch, 30. September 2020 komplett gesperrt.
Grund ist die Erneuerung der Brandbachbrücke in Dormitz (Staatsstraße 2240). Die Baustelle befindet sich am nördlichen Ortsrand von Dormitz und erstreckt sich von der Einmündung der „Erleinhofer Straße“ bis zur Einmündung in das Gewerbegebiet „Bierleinswiesen“.  Der Verkehr wird über Kleinsendelbach, Steinbach und Brand (Staatsstraße 2240 und Kreisstraße ERH 33) umgeleitet und ausgeschildert.

ÖPNV maßgeblich betroffen
Zwischen Weiher und Erlangen ist der Fahrplan annähernd unverändert, auch die Zuganschlüsse in Erlangen und die Verknüpfung mit der Gräfenbergbahn in Eckental/Eschenau funktionieren wie gewohnt. In allen anderen Orten entlang der Linien 209, 211 und 225 mussten viele Fahrten meist um wenige Minuten angepasst werden, um die Anschlüsse einzuhalten und die gewohnten Transportketten sicherzustellen. Die beiden Fahrten der Linie 224 um 7.06 Uhr ab Rosenbach sowie 13.20 Uhr ab Forchheim Realschule bedienen in Dormitz nur eine für diese Fahrten eingerichtete Ersatzhaltestelle in der Wendeschleife bei der Edeka.

Buslinie 209 fährt anders
Die Fahrten der Linie 209 von Erlangen – Uttenreuth – Weiher – Steinbach „Schwabachstr.“ (Ersatzhaltestelle für Kleinsendelbach) – Steinbach – Brand – Eschenau und zurück verkehren unter der Woche im Halbstundentakt. Die Fahrten von Erlangen – Uttenreuth – Weiher – Dormitz und zurück können weiterhin halbstündlich stattfinden, sodass sich zwischen Erlangen und Weiher wie gewohnt ein Viertelstundentakt ergibt. Die Linie 209E entfällt, da die reguläre Linie 209 ohne den Umweg über Neunkirchen schneller ist.

Midibus-Shuttle (209M) pendelt im Viertelstunden-Takt
Ebenfalls viertelstündlich wird ein Midibus-Shuttle als Linie 209M eingesetzt, der abwechselnd von Weiher und Dormitz im direkten Anschluss an die Fahrten der Linien von Erlangen über Steinbach „Schwabachstr.“ - Kleinsendelbach nach Neunkirchen am Brand und zurück pendelt. Abweichend hiervon gibt es im Berufs- und Schülerverkehr weiterhin umsteigefreie Fahrten mit Standard- oder Gelenkbussen zwischen Neunkirchen am Brand, Erlangen und Spardorf. Eschenau ist aus Richtung Neunkirchen nur per Umstieg in Steinbach „Schwabachstraße“ erreichbar.

Haltestellen verlegt oder ersetzt
Die Haltestelle „Hauptstraße“ (Dormitz) wird in die „Raiffeisenstraße“ verlegt. Diese wird sowohl von den Linien 209 und 209M angefahren. Hier besteht auch die Umsteigemöglichkeit nach Erlangen. Der Midibus bedient im 30-Minuten-Takt auch den nördlichen Ortsbereich von Dormitz, wo unweit der Einmündung „Rosenbacher Straße“ an der „Hauptstraße“ ebenfalls ein Ersatzhalt „Erleinhofer Straße“ eingerichtet wird. In Kleinsendelbach fährt die Linie 209M über „Sendelmühl- und Schwabachstr.“ und kann nur die Haltestelle „Erlanger Straße“ bedienen. In der „Schwabachstraße“ (Steinbach) wird eine Ersatzhaltestelle eingerichtet, um die Busse der Linie 209 nach Eschenau und Erlangen erreichen zu können. Diese Haltestelle dient auch zum Umsteigen von der 209M aus Neunkirchen am Brand in die Linie 209 nach Eschenau und umgekehrt. Neunkirchen am Brand wird von der 209M im Ringverkehr bedient. Sie verläuft von Kleinsendelbach kommend über „Erlanger Straße“ – „Busbahnhof“ – „Nürnberger Straße“ – „Kleinsendelbacher Straße“ zurück nach Kleinsendelbach – Dormitz. Die Schulbusse nach Spardorf halten nicht an der Haltestelle „Erlanger Straße“.

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bittet alle Fahrgäste, sich rechtzeitig vor der Fahrt über die neuen Fahrpläne zu informieren. Die angepassten Fahrzeiten sind dem jeweiligen Fahrplanaushang zu entnehmen oder online unter https://www.vgn.de/netz-fahrplaene/linien/ verfügbar. Das Busumleitungssystem ist in beiliegendem Lageplan dargestellt.

Worauf Fahrgäste weiterhin achten müssen
Um sich und andere zu schützen, ist weiterhin eine Abdeckung für Mund und Nase, für alle Fahrgäste ab dem siebten Lebensjahr verpflichtend. Wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung oder aus gesundheitlichen Gründen keine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, hält möglichst eine (formlose) ärztliche Bestätigung bereit. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bittet, die geltenden Mundschutz-, Abstands- und Hygieneregeln an den Haltestellen und bei der Fahrt einzuhalten und sich rechtzeitig vor Fahrtantritt ein gültiges Ticket zu besorgen – am besten im VGN Onlineshop unter https://shop.vgn.de/tickets. Überblick über derzeit gültige Fahrpläne sowie wichtige Hinweise zu Maßnahmen im VGN-Gebiet unter https://www.vgn.de/Corona/.