Trotz Corona-Beschränkungen: Einreise für systemrelevante Berufspendler in den Grenzregionen möglich

15. Februar 2021: Landratsamt stellt Betroffenen im Landkreis Bescheinigung aus
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Erlangen. Das Bundesministerium des Innern hat vorübergehende Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich durchgeführt. Hintergrund ist die Einstufung von Tschechien und dem österreichischem Bundesland Tirol als Virusvarianten-Gebiete. Ab sofort gelten an der deutsch-österreichischen und an der deutsch-tschechischen Grenze verschärfte Einreiseregeln nach Deutschland. Diese betreffen den kommerziellen und individuellen Reiseverkehr. Zudem gelten an diesen Grenzen auch Beförderungsverbote. Einreisen nach Deutschland aus den betroffenen Gebieten ist nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Ab 17.02.2021 (0:00 Uhr) müssen Grenzgänger (aus Tschechien/Tirol) neben dem vorgeschriebenen negativen Coronatest eine amtliche „Bescheinigung für systemrelevante Beschäftigte“ gegenüber der Grenzpolizei/Bundespolizei vorweisen können. Diese wird von der Kreisverwaltungsbehörde am Betriebs- bzw. Dienstsitz des Arbeitgebers ausgestellt. Für Arbeitgeber im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist demzufolge das Landratsamt Erlangen-Höchstadt zuständig.

Wer trotzdem einreisen darf
Ausnahmen gelten für systemrelevante Berufe, unter anderem im Gesundheitswesen, der Arzneimittel- und Medizinproduktindustrie, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie, Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten sowie Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete. Einen Anhaltspunkt für mögliche systemrelevante Berufe kann aus den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während der Corona-Pandemie unter https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=89&furtherNews=yes&langId=de&newsId=9630 entnommen werden.

Bis Dienstag, 16.02.2021, 9 Uhr, beim Landratsamt melden
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ruft nun betroffene Betriebe, die solche Grenzgänger beschäftigen und eine Bescheinigung benötigen, dazu auf, sich entweder telefonisch an die Durchwahl 09131 803 2200, Menüpunkt 0 oder per E-Mail an grenzgaenger@erlangen-hoechstadt.de bis spätestens Dienstag, 16.02.2021, 09.00 Uhr, zu wenden. Benötigt werden Name, Anschrift, Angaben zur Beschäftigung, KfZ-Kennzeichen sowie Telefonnummer. Außerdem wird sich das LRA auch per Mail an systemrelevante Firmen im LK wenden, die solche Grenzgänger beschäftigen könnten. Berechtigte erhalten nach entsprechender Prüfung eine Bescheinigung. Das Landratsamt bittet systemrelevante Betriebe und Unternehmen, die jedoch keine Grenzgänger aus Tschechien/Tirol beschäftigen, nicht zu melden.