Winterdienst 2022/2023 im Landkreis Erlangen-Höchstadt

11. November 2022: Kreisbauhof informiert über Räum- und Streudienst ab Montag, 14. November

Heßdorf. Bei Schnee und Glätte kommt es im Straßenverkehr nicht nur auf gute Winterreifen an. Jede und jeder sollte zudem stets seine Fahrweise an die Straßen- und Wetterverhältnisse anpassen. Damit der Berufsverkehr im Winter ab sieben Uhr möglichst gut fließen kann, hält der Kreisbauhof seinen Winterdienstplan ab Montag, 14. November für den Landkreis Erlangen-Höchstadt bereit. Grundsätzlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisbauhofes jedes Jahr von Mitte November bis 15. März für den Wintereinsatz gewappnet. Rund 1.800 Tonnen Streusalz sind am Kreisbauhof in Heßdorf und an zwei Außenstellen für die Saison eingelagert.

Im Zweischichtbetrieb in sechs Bezirken im Einsatz
Der Landkreis ist in sechs Streubezirke aufgeteilt. Drei kreiseigene Fahrzeuge und zwei eines Lohnunternehmers stehen dafür zur Verfügung. Den sechsten Bezirk übernimmt zudem ein Fahrzeug der Dienststelle Höchstadt des Straßenbauamtes Nürnberg. So lassen sich die Strecken schneller räumen und streuen und Leerfahrten zwischen den einzelnen Straßen reduzieren. In zwei Schichten betreut die Belegschaft des Kreisbauhofs verschiedene Strecken – je nach Bedeutung für den überörtlichen, den Berufs- und Linienbusverkehr. Die Räum- und Streufahrzeuge rücken bereits um vier Uhr aus, damit die Straßen um sieben Uhr im Berufsverkehr befahrbar sind. Bei extremer Straßenglätte werden zwischen 20 und 22 Uhr zusätzliche Einsätze gefahren. Dann ist besondere Vorsicht geboten. Zwischen 22 und 4 Uhr werden keine Einsätze gefahren. Kreisbauhofleiter Jürgen Ertl wirbt um Verständnis, dass bei extremer Witterung auch Streu- und Räumfahrzeuge nur schwerlich vorankommen. Zusätzlich zu den Fahrten auf den Straßen sorgt der Kreisbauhof tagsüber dafür, dass Geh- und Radwege außerhalb der Ortschaften geräumt und gestreut werden. Einzelne Gemeinden betreuen einen Teil dieser Wege mit. Eine permanente Schnee- und Eisfreiheit auf den Geh- und Radwegen außerhalb der Ortschaften ist jedoch nicht immer möglich und auch nicht verpflichtend.