Bauleitplanung

Für die Bauleitplanung (z.B. Änderung von Flächennutzungsplänen, Aufstellung, Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen) ist die jeweilige Stadt/Gemeinde/Markt zuständig.
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Stadt/Gemeinde/Markt.
Wir machen darauf aufmerksam, dass kein Anspruch auf die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens besteht.