Blue Card
Die Blaue Karte EU richtet sich an Angehörige eines Drittstaates, die unmittelbar aus einem Nicht-EU-Staat einreisen (§ 19a Abs. 1 AufenthG) oder sich bereits mit einer Blauen Karte EU in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten (§ 39 Nr. 7 Aufenthaltsverordnung - AufenthV) und zum Zweck einer hochqualifizierten Tätigkeit nach Deutschland kommen. Auch für Drittstaatsangehörige, die sich bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik aufhalten, besteht die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu beantragen.
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