Landratsamt erinnert an Führerschein-Pflichtumtausch

13. März 2026: Frist für Kartenführerscheine von 2002 bis 2004

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen schrittweise in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Da sehr viele Führerscheine betroffen sind, erfolgt der Pflichtumtausch gestaffelt bis zum Jahr 2033.

Wer aktuell betroffen ist
Aktuell betrifft der Pflichtumtausch Personen, deren Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde. Die Frist hierfür läuft noch bis 19. Januar 2027. Das für die Umtauschfrist maßgebliche Ausstellungsdatum ist auf der Vorderseite des Führerscheins im Feld 4a vermerkt. Die Führerscheinstelle des Landkreises bittet alle Betroffenen, möglichst frühzeitig einen Antrag auf Umtausch zu stellen.

Die Umtauschfristen für Papierführerscheine sowie für Kartenführerscheine der Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 der Geburtsjahrgänge ab 1953 sind bereits abgelaufen. Betroffene, die diese Frist versäumt haben, riskieren ein Verwarngeld und sollten bitte umgehend einen Antrag auf Umtausch zu stellen.

Antrag auf Umtausch stellen
Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) sowie einer Kopie von Ausweis und Führerschein (jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, ein. Das Antragsformular gibt es in den Rathäusern und beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt sowie unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/. Für die anfallenden Antragsgebühren erhalten Antragsteller eine Kostenrechnung.

Online-Antrag möglich
Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag samt der relevanten Antragsunterlagen online über das Bürgerserviceportal des Landkreises (https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrerlangenhoechstadt/) zu übermitteln und die Antragsgebühren direkt online zu begleichen.

Sobald der neue Führerschein vorliegt, erhalten Antragsteller eine Abholbenachrichtigung per E-Mail oder Post. Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im Regelfall vier bis sechs Wochen.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch, insbesondere zu den Fristen für unbefristete EU-Kartenführerscheine, sind online unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/ verfügbar. Ein Infoflyer liegt in den Rathäusern und im Landratsamt in Erlangen und Höchstadt aus.

Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19. Januar 2027 betroffen sind, ihren Antrag innerhalb der jeweils für sie geltenden Frist zu stellen.