Abfall – Tipps und Infos

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Abfallberatung übernehmen alle Aufgaben, die die Bereiche Wertstoffhöfe, wilde Müllablagerungen, Öffentlichkeitsarbeit, Koordination der Wertstoffinseln, Abfallbilanz sowie Beratung der Landkreisbürger und -betriebe betreffen.

Jeder öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger in Bayern muss jährlich eine Abfallbilanz über die in seiner Gebietskörperschaft angefallenen Abfälle erstellen. Anbei finden Sie die aktuelle Abfallbilanz 2022 für den Landkreis Erlangen-Höchstadt:


Im Vergleich zum bayerischen Durchschnitt von 154,9 kg Rest- und Sperrmüll liegt das Pro-Kopf-Aufkommen im Landkreis Erlangen-Höchstadt mit 114,3 kg je Einwohner auf einem sehr niedrigen Niveau. Ebenfalls zeigt der mittelfränkische Vergleich (170,0 kg/EW*a), dass in den Haushalten im Landkreis Erlangen-Höchstadt wenig Abfälle zur Beseitigung anfallen.

 

Bei den Wertstoffmengen ist entgegen der vorherigen Tendenz ein deutlicher Mengenrückgang zu verzeichnen (357,46 kg/EW). Weiterhin bewirkt das gute Trenn- und Sortierverhalten der Landkreisbürger eine überdurchschnittliche Pro-Kopf-Menge an Wertstoffen. Im Jahr 2022 sind 50.295,63 t an Wertstoffen sowie 3.212,68 t Verpackungsabfälle aus dem Gelben Sack angefallen.

Die Bayerische Abfallbilanz finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Umwelt.

An allen Wertstoffhöfen im Landkreis können sämtliche im Haushalt anfallende, gebrauchte Speiseöle und –fette abgegeben werden. Altöl ist ein wertvoller Rohstoff und gehört daher nicht in die Biotonne. Auch darf Altfett und Altöl keinesfalls über die Toilette oder den Abfluss entsorgt werden. Durch die Abgabe der Fette und Öle an den Wertstoffhöfen oder in den Altfett-Tonnen, z.B. in Adelsdorf, Heroldsberg und Wachenroth,  unterstützen Sie das Bestreben der Kläranlagenbetreiber, die Kläranlagen und Kanäle frei von Ablagerungen zu halten und so die Säuberungskosten zu reduzieren. Außerdem leisten Sie einen Beitrag zur sinnvollen Verwertung des Altfette und -öle: Gereinigt werden diese an Raffinerien verkauft und es wird ein hochwertiger Bio-Treibstoff hergestellt.

Angebot für Schulen
Wir bieten für Schulen (Schwerpunkt 2. bis 4. Klassen) kostenlose Unterrichtseinheiten zum Thema "Papier - Geschichte bis Recycling" und Führungen auf den landkreiseigenen Recyclinghöfen in Baiersdorf, Uttenreuth und Eckental an. Ihr Ansprechpartner: Herr Maximilian Wagner
 
Angebot für Kindergärten
Auf spielerische Art und Weise wird den Kindern das Thema "Müll" in der kostenlose Aufführung des Handpuppenspiels "Rabe Ratlos" näher gebracht. Im Kindergarten informiert Rabe Ratlos die Kinder über die unterschiedlichen Entsorgungswege. Ihr Ansprechpartner: Herr Udo Gehrke

Durchschnittlich 40 % der Siedlungsabfälle bestehen aus Bioabfall und Grüngut. Hierzu zählen z. B. Küchenabfälle, Rasenschnitt, Heckenschnitt. Dieser Anteil lässt sich leicht verwerten und bringt nährstoffreichen Humus zur Bodenverbesserung. Deshalb sollte der gesamte organische Abfall getrennt vom Restabfall in der braunen Biotonne gesammelt oder über den heimischen Kompost einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden.

Was gehört in die Biotonne:

  • Kaffeefilter
  • Fleisch- und Wurstreste*
  • Knochen*
  • Obst- und Gemüseschalen
  • Salatreste, Speisereste
  • Pflanzen, Pflanzenteile
  • Grasschnitt
  • Laub, Nadeln, Reisig, Moos
  • Heckenschnitt
  • Südfrüchte (auch Schalen) etc.
    *nur haushaltsübliche Mengen

Was gehört nicht in die Biotonne:

  • Restmüll (wie Zigaretten,
    Windeln, Staubsaugerbeutel)
  • Kunststoff
  • Verpackungen
  • Problemabfälle etc.

Biomülltonne
Falls Sie die Kompostierung nicht auf Ihrem Grundstück durchführen können, erhalten Sie eine braune 120 Liter-Biomülltonne. Die Biotonne ist für alle organischen Abfälle aus Küche und Garten gedacht. Haben Sie große Mengen Grünabfälle, können Sie diese auch auf der Kompostierungsanlage in Medbach, den Wertstoffhöfen oder den mobilen Gartenabfallsammlungen im Landkreis abgeben.
Weitere Informationen gibt es in einem Video des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt auf YouTube: https://youtu.be/NokPSwrkJgA.

 



Das richtige Befüllen
Um Geruchsprobleme und die Bildung von Maden zu vermeiden, sollten Sie feuchte Bioabfälle – soweit möglich – vor dem Einwurf in Papier (z. B. altes Zeitungspapier) einwickeln (nicht in Plastiktüten). Nicht nur in den Sommermonaten, sondern auch im Winter hilft das Zeitungspapier. Da es die Feuchtigkeit bindet, kann die Gefahr des Einfrierens vermindert werden.

In unserem Landkreis werden seit Jahren Garten- und Grünabfälle aus Haushaltungen gesammelt. Bei den mobilen Frühjahrs- und Herbstsammlungen können die Bürger, die nicht die Ermäßigung der Entsorgungsgebühr durch Eigenkompostierung in Anspruch nehmen, ihre sperrigen Gartenabfälle
(wie z. B. Baum- und Strauchschnitt), abgeben.

Das sollten Sie bei der Anlieferung beachten:

  • Die Anlieferungen dürfen ausschließlich während der vorgegebenen Sammelzeiten an den genannten Standorten stattfinden. Die Annahme von Grüngut ist auf eine Menge von maximal drei Kubikmeter pro Sammeltermin begrenzt.
  • Bei großem Andrang an den Sammelplätzen, insbesondere zu Beginn der Sammlungen, kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen. In solchen Fällen bitten wir um etwas Geduld und Rücksichtnahme, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Sammlung sicher zu stellen und um Unfallgefahren zu bannen. Alle während der Sammelzeit angelieferten Grüngutabfälle werden natürlich mitgenommen.
  • Vor Beginn bzw. nach dem Ende der jeweiligen Sammelaktion dürfen an den Sammelstellen keine Gartenabfälle abgelagert werden. Nach Abschluss der Anlieferung dürfen keine Transportbehältnisse, wie z. B. Kunststoffsäcke oder Pappkartons, am Sammelstandort zurückgelassen werden.
  • Von den Sammlungen ausgenommen sind Grünabfälle, die aufgrund von Größe und Gewicht nicht in das Sammelfahrzeug verladen werden können. Um die Übergabe der Abfälle zu erleichtern, sollte das angelieferte Material möglichst locker verpackt bzw. mit einer Schnur oder Kordel gebündelt sein.

Darüber hinaus können bei den Wertstoffhöfen des Landkreises sowie auf der Kompostieranlage in Medbach bei Höchstadt Gartenabfälle und Grüngut angeliefert werden.

An den Wertstoffhöfen können Sie solche Abfälle bis zu einem Kubikmeter pro Tag kostenlos abgeben. In Medbach bei der Kompostieranlage ist die Anlieferung aus Privathaushalten bis zu 200 kg pro Anliefertag kostenlos.

Bei ermäßigter Entsorgungsgebühr durch Eigenkompostierung, müssen Baum- und Strauchschnitt zerkleinert und auf dem eigenen Grundstück verwertet werden und dürfen nicht bei den Gartenabfallsammlungen oder Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Voraussetzungen im Landkreis Erlangen-Höchstadt

  • mindestens 50 m2 unbefestigte Fläche pro Person
  • die vollständige Kompostierung aller organischen, kompostierfähigen Abfälle aus der Küche (Küchenabfälle)
  • die Kompostierung von pflanzlichen Gartenabfällen, soweit dies nach Menge möglich ist
  • vollständige Verwertung des erzeugten Komposts auf dem jeweiligem Grundstück
  • Antrag eines Eigenkompostierungstarifes über das Sachgebiet 41 – Kommunale Abfallwirtschaft
  • Biotonnentarif für einzelne Mieter nicht möglich - je Objekt entweder Eigenkompostierungs- oder Biotonnentarif

Kompost-Standort

  • leicht zugänglich
  • schattig (Schutz vor Hitze und Trockenheit)
  • leicht verdeckt (Schutz vor Kälte und Nässe)
  • direkt auf der Erde anlegen (evtl. auf ein Gitter als Nagetierschutz)
  • es sollte genügend Arbeitsraum für die spätere Bearbeitung vorhanden sein

Gut geeignetes Material

  • Küchenabfälle
  • Tee- und Kaffeesatz mit Filterpapier
  • Rasenschnitt
  • Laub
  • Eierschalen (gut zerkleinert)
  • Obstreste (auch Schalen von Zitrusfrüchten und Bananen)
  • Gemüsereste
  • Gartenabfälle
  • holziges Schreddermaterial
  • Kleintiermist (nur von Pflanzenfressern)

Das sollte nicht in den Kompost

  • kranke Pflanzen (Ausnahme: kranke Pflanzen mit Mehltau, Rost, Schorf oder Rotpusteln können kompostiert werden)
  • Zigarettenkippen (mit und ohne Filter giftig)
  • Staubsaugerbeutel
  • Fette und Öle
  • Kot von Fleischfresser (Parasitenübertragung - daher auch kein biologisch abbaubares Katzenstreu)
  • Asche von Stein- und Braunkohle
  • Glas, Metall, Kunststoffe
  • Windeln, usw.

Das Befüllen
Das organische Material sollte möglichst vielseitig sein und regelmäßig gut vermischt werden. Gröberes mit feinerem, trockenes mit feuchtem Material.

Je vielfältiger die Ausgangsmaterialien und je besser sie durchmischt sind, desto schneller die Rotte, umso besser der fertige Kompost. Möglichst keine große Mengen eines einzigen Materials zugeben (z. B. Grasschnitt). Wichtig ist zudem, dass ausreichend Strukturmaterial (Strauch- und Heckenschnitt, Häckselgut, etc.) zur Auflockerung eingebracht wird, um Faulen oder Staunässe und somit Geruch zu verhindern.

Schichtwechsel
Zwei Kompostbehälter im Garten erleichtern die Arbeit. Die in den zweiten Behälter umgesetzten Materialien können dort zu Kompost ausreifen, während der erste Behälter neu gefüllt wird.

Beim Umsetzen wird das Äußere nach innen geschichtet, Material von unten nach oben. So werden Keime, Pflanzenschädlinge und samentragende "Unkräuter" bei den dort herrschenden Temperaturen abgetötet. Außerdem wird der Komposthaufen auf diese Art neu durchgelüftet, die Verrottung wird beschleunigt und neu angekurbelt.

Ausrangierte und defekte Elektroaltgeräte dürfen nicht mit dem Restmüll entsorgt werden. Seit dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf 'Rädern' gekennzeichnet. Dies weist Sie daraufhin, dass dieses Gerät weder über die Restmüll- noch über die Wertstoffbehältnisse wie z. B. die braune Biotonne, das grüne Altpapiergefäß und den 'Gelben Sack' entsorgt werden darf.

Folgende Sammelgruppen gibt es:

1. Kühl- und Gefriergeräte, Wärmeüberträger

Kühlschrank, Gefriertruhe, Kühl- und Gefrierkombi, Klimagerät, Wärmepumpe, Trockner mit Wärmepumpe etc.

2. Bildschirme, Monitore oder Geräte, die einen Bildschirm mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten

TV-Geräte, Bildschirme, Notebooks, Tablets, LCD-Fotogramen, etc.

3. Lampen

Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Lampen, Entladungslampen (Hochdruck- und Niederdruck-Metalldampflampen), etc.

4. Großgeräte – Geräte bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt

Waschmaschine, Trockner (ohne Wärmepumpe), Geschirrspüler, große Mikrowellen, Solarium ohne Röhren, große Lautsprecherboxen, Rasenmäher, etc.

5. Kleingeräte – Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt

Telefon, Smartphones, kleines Elektrowerkzeug, Radio, Rauchmelder, Zahnbürste, Kamera, Tastatur, kleine Drucker, Receiver, Mixer, Toaster etc.

Elektrogeräte werden bei der Sperrmüllabholung nicht mitgenommen. Abholservice für Kühl- und Haushaltsgroßgeräte
Folgende Elektrogeräte können Sie auch - wie bisher - von einem vom Landkreis beauftragten Entsorgungsunternehmen zu einem festgelegten Termin abholen lassen: Kühl-, Gefrierschränke; Gefrier-, Kühltruhen; Bügel-, Geschirrspül-, Waschmaschinen; Wäscheschleudern, -trockner; Dunstabzugshauben, Mikrowellengeräte, Elektroherde, Ölradiatoren, Heimsolarien, Rasenmäher  und Wärmepumpen.

Sie müssen diese Geräte beim Landratsamt (Telefon: 09193 20-1763 oder 09193 20-1764 zur separaten Abfuhr anmelden. Die Abholgebühr beträgt 20 Euro pro Elektrogerät.

Photovoltaikmodule aus dem privaten Haushalt
Photovoltaikmodule aus dem privaten Haushalt können Sie in haushaltsüblichen Mengen auf dem Wertstoffhof Herzogenaurach kostenfrei abgeben.
Bei Fragen zur Anlieferung wenden Sie sich bitte an den Zweckverband Abfallwirtschaft (ZVA) Telefon 09131 7157-0.

Nachtspeicherheizgeräte
Nachtspeicherheizgeräte können nur in Herzogenaurach abgegeben werden. Nachtspeicherheizgeräte können bei nicht ordnungsgemäßen Abbau und nicht korrekter oder beschädigter Verpackung eine Gefahr für Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen. Angenommen werden deshalb nur komplette Geräte, die einzeln fest verpackt (reißfeste Folie) und verklebt sind. Bei Fragen zur Anlieferung wenden Sie sich bitte an den Zweckverband Abfallwirtschaft (ZVA) Telefon 09131 7157-0.

Falls Sie weitere Fragen haben, finden Sie hier weitere Informationen.

Problemabfälle sind Gift- oder Schadstoffe, die nicht in den Restmüll gehören. Sie können Luft, Wasser, Erdreich und Pflanzen und letztlich auch den Menschen schädigen und müssen daher gesondert entsorgt werden.

Vermeidung von Problemabfall
Bitte beachten Sie: Die Entsorgung von Problemmüll ist sehr aufwendig und kostenintensiv. Überlegen Sie bereits beim Einkauf, ob Sie schadstoffhaltige Produkte durch umweltfreundlichere Erzeugnisse ersetzen können. Kaufen Sie nur die Menge, die Sie wirklich benötigen!

Wo wird Problemabfall angenommen?
Schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen werden bei den mobilen, kostenlosen Frühjahrs- und Herbstsammlungen (Ausnahme: Altreifen werden nicht bei den mobilen Sammlungen angenommen) und bei den stationären Sammelstellen auf den Wertstoffhöfen Eckental, Herzogenaurach und Medbach/Höchstadt sowie bei der Umladestation in Erlangen angenommen. Die Abgabe von Autoreifen ohne Felgen an den Wertstoffhöfen beträgt 2,50 €/Stück..

Annahmezeiten von Problemabfällen auf den Anlagen des Zweckverbandes:

  • Herzogenaurach: Mo, Di und Sa
  • Medbach/Höchstadt: Mo, Di und Sa
  • Umladestation: Mi bis Sa
  • Eckental: jederzeit während der Öffnungszeiten

Fallen in Gewerbebetrieben größere Mengen Sonderabfälle an, sollte der Betrieb diese über die GSB (Sonderabfall-Entsorgung Bayern GmbH, Tel.-Nr. 08543 / 91 - 0) entsorgen.

Es werden nur diese Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (Kofferraumladung) von Privathaushalten und Kleingewerbetreibenden angenommen:


A  Abbeizmittel, Abflussreiniger, Aceton, Akkus, Altmedikamente, Altreifen ohne Felge (bis zu 1,2 m Durchmesser - kostenpflichtig), Altöl: Motor- und Getriebeöl (max. 20 l), Autobatterien, Autopflegemittelreste
B  Backofenreiniger, Badreiniger, Batterien, Beizmittel, Bremsflüssigkeit
C  Chemikalien, Chromputzmittel
D  Desinfektionsmittelreste, Dichtungsmassen, Düngemittelreste
E  Energiesparlampen, Entfärber, Enteiserspray, Entroster, Entwicklerbäder
Farben, FCKW-haltige Spraydosen, Feuerlöscher mit Restinhalten, Fixiersalzlösungen, Frost- und Rostschutzmittel, Fotochemikalien
G  Glycerin, Grillreiniger
H  Halogenlampen, Haushaltsbatterien, Herdputzmittel, Herbizide, Heizölreste, Hg-Schalter, Holzschutzmittel
I  Imprägniermittel, Insektenvernichtungsmittel
J  Jodverbindungen
K  Kalkreiniger, Klebstoffreste, Kleinkondensatoren (PCB-haltig), Knopfzellen, Kosmetika
L  Laborchemikalien z.B. aus Experimentierkästen, Lacke, Lasuren, Laugen und Salze, Lederpflegemittel, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittelreste
M  Metallputzmittel, Möbelpolitur
Nagellack, Nagellackentferner, Natronlauge, Nitroverdünnung
O  Ölbindemittel, Ölfilter, Öldosen, ölige Putzlappen, öl- und fetthaltige Abfälle
Pflanzenschutzmittel, PU-Montageschaumdosen
Quecksilber
R  Reinigungsmittelreste
Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spritzmittel, schwermetallhaltige Abfälle
T  Thermometer, Trockenbatterien
Unkrautvernichtungsmittel, Unterbodenschutz
V  Verdünner
W  Waschbenzin, WC-Reiniger

Welche Stoffe sind von den Sammlungen ausgeschlossen?

  • Radioaktiver Abfall
  • infektiöser Müll (z. B. Tierkadaver)
  • explosive Abfallstoffe (z. B. Munition, Feuerwerkskörper)
  • Kühl- und Haushaltsgeräte, Elektrogeräte
  • Eternitplatten, Dachpappe, behandeltes Holz usw.
  • Gaskartuschen
  • Es werden bei den Sammlungen keine Chemikalien von Schulen oder Apotheken angenommen
  • HBCD-haltiges Styropor

Das darf alles in den Restmüll:

  • Aktenordner aus Kunststoff
  • Asche
  • Binden, Tampons, Watte, Hygieneartikel
  • Bleistifte
  • Brems-, Kupplungsbeläge
  • Bürsten (Klo-, Küchen-, etc.)
  • Cellophan (z. B. Frischhaltefolie)
  • Kleinmenge Ceran- & Jenaer Glas (feuerfest)
  • Dachpappe (Kleinmengen)
  • Durchschlagpapier (Kohlepapier)
  • Duschvorhang aus PVC
  • Einwegfeuerzeug (entleert)
  • Einweggeschirr
  • Fahrradreifen, -schläuche
  • Filmdosen, -reste, Farbbänder
  • Fotos
  • Glas-, Steinwolle (Kleinmengen)
  • Glühlampen, -birnen (keine Sparlampen)
  • Grablichter
  • Gummi
  • Hartschaumreste
  • Hygiene-, Papiertaschentücher (benutzt)
  • Isolierkanne, -gefäß
  • Katzenstreu
  • Kassetten, Disketten
  • Klarsichtfolien
  • Kleiderbügel
  • Kugelschreiberminen
  • Lederreste
  • Pergamentpapier, Geschenkpapier, Kohlepapier, Butterbrotpapier
  • Pflaster
  • Polyvenylchlorid-Böden-Decken (PVC)
  • Putzlappen
  • Quarzglas (Kleinmengen)
  • Rasierklingen
  • Schaumgummi
  • Schleif-, Schmirgel-, Sandpapier
  • Schuhe (kaputt)
  • Schwämme, Schwammtücher, Servietten aus Papier (verschmutzt)
  • Staubsaugerbeutel
  • Straßenkehricht
  • Stifte
  • Styropor (verschmutzt)
  • Tapetenreste (Vinyl-Schaumtapeten)
  • Teppichbodenreste
  • Textilien und Stoffreste (verschmutzt)
  • Thermoskanne
  • Tonscherben
  • Verbandmaterial
  • Vlies
  • Wärmflaschen aus Gummi
  • Windeln
  • Zahnbürste
  • Zigarettenkippe, -asche

Das darf z. B. nicht in den Restmüll

  • Bauschutt
  • Verkaufsverpackungen
  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Grünschnitt
  • Küchenabfälle
  • Problemabfälle (z. B. Batterien, Öl, Chemikalien)
  • Wertstoffe (z. B. Holz, Metall, CD's, Kunststoff, Glas)
  • Energiesparlampen

Personen, die an Inkontinenz leiden, erhalten kostenlose und Familien mit mindestens zwei Wickelkindern bekommen verbilligte Restmüllsäcke. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Haben Sie einmalig mehr Restmüll, können Sie sich Zusatzabfallsäcke kaufen. Die Restmüllsäcke des Landkreises (70L) sind bei der Gemeinde für 4,10 € zu erwerben. Die Bereitstellung dieser Säcke erfolgt mit der Restmüllabfuhr.

Wer Sperrmüll an den Wertstoffhöfen im Landkreis Erlangen-Höchstadt abgeben möchte, braucht dazu keine Sperrmüllkarte mehr. Wer hingegen Sperrmüll abholen lassen will, braucht sie weiterhin. Pro Haus oder Eigentumswohnung erhalten die Eigentümer jährlich mindestens zwei Sperrmüllkarten - ab einem Restmüllvolumen von 240 Liter auch mehr. Damit können sie sperrige Haushaltsgegenstände kostenlos abholen lassen.

Sperrmüll selbst an den Wertstoffhöfen abgeben
Landkreisbürgerinnen und -bürger können bis zu 5 m³ Sperrmüll aus privaten Haushaltungen kostenlos und ohne Sperrmüllkarte selbst an den Wertstoffhöfen anliefern. Es ist nachzuweisen, dass der Sperrmüll aus dem Landkreis stammt. (Personalausweis, Gebührenbescheid, Autokennzeichen). 

Für gewerbliche Anlieferungen (auch durch Hausmeisterdienste) an den Wertstoffhöfen werden die Sperrmüllkarten weiterhin benötigt.

Wie funktioniert die Sperrmüllsammlung?
Um eine Abholung zu beauftragen, füllen Sie bitte Ihre Sperrmüllkarte gut leserlich und vollständig aus. Geben Sie Art und Anzahl der Gegenstände an, die Sie als Sperrmüll entsorgen lassen wollen und schicken Sie die Karte an das vom Landkreis beauftragte Unternehmen (Adresse ist aufgedruckt). Das Entsorgungsunternehmen teilt Ihnen den genauen Abholtermin rechtzeitig schriftlich mit.

Stellen Sie Ihren Sperrmüll bis spätestens 6:00 Uhr früh am Abholtag auf Ihrer straßenseitigen Grundstücksgrenze bereit. Stellen Sie bitte nichts auf öffentliche Gehwege oder Straßen. Das Sammelfahrzeug muss frei und direkt an- und abfahren können.

Bitte stellen Sie die Materialien getrennt nach Altholz, Altmetall und sonstigem Sperrmüll bereit. Die einzelnen Teile sollten nicht länger als 2,00 m sein. Die Abholung der einzelnen Fraktionen erfolgt nicht zwingend gleichzeitig.

Was ist Sperrmüll?
Sperrmüll aus privaten Haushalten sind vor allem Einrichtungsgegenstände. Es sind Abfälle, die aufgrund von Größe und Gewicht nicht über die Restmülltonne beseitigt werden können. Üblicherweise ist Sperrmüll alles, was bei einem Umzug anfällt und nicht mehr gebraucht wird. Abfälle aus Baumaßnahmen zählen jedoch nicht dazu.  

Typischer Sperrmüll:
Babysitz, Bettgestell, Blumenkasten (Kunststoff, groß), Bobbycar, Couch, Fahrrad, Garderobe, Gartenmöbel, Kindersitz, Kinderwagen, Kleintierkäfig, Koffer, Küchenschränke, Küchenarbeitsplatte (kein Stein), Lattenrost, Leiter, Liege, Matratze, Polstermöbel, Projektionsleinwand, Regal, Schrank, Schreibtisch, Schulranzen, Sessel, Skier, Snowboard, Stuhl, Teppich, Tisch, Wäschekorb, WC-Deckel, Wickeltisch usw.

Kein Sperrmüll:
Altautos, Altkleider, Altreifen, Asbest, Autowrack-Teile, Bauschutt, Bücher, Dämmmaterial, Dispersionsfarben, Elektro- und Elektronikgeräte, Europaletten, Flachglas, Gartenhäuser, Garten- und Grünabfälle, Hausrat in Säcken oder Kartons, Kartonagen, Keramiktöpfe, landwirtschaftliche Geräte, Nachtspeicheröfen, Öltanks, Pergola, Problemmüll, Restmüll, Spiegel, Tontöpfe, Welldächer, Wertstoffe, Zäune usw.

Familien mit Wickelkindern (bis zum vollendeten 1. Lebensjahr) bekommen vom Landkreis ab 01.01.2022 einen einmaligen Zuschuss für Mehrwegwindeln (maximal 100 Euro pro Wickelkind).
Um den Zuschuss zu erhalten, füllen Sie bitte den Antrag aus und senden diesen zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde und der Rechnung über die gekauften Mehrwegwindeln an 

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch
Kommunale Abfallwirtschaft
Schloßberg 10
91315 Höchstadt a. d. Aisch

oder per
E-Mail: sachgebiet41@erlangen-hoechstadt.de. Hier geht’s zum Antrag.

Bei niedrigen Temperaturen im Winter besteht die Gefahr, dass der Müll in der Tonne festfriert. Der hohe Wassergehalt von nassem Laub und organischen Küchen- und Speiseabfällen kann dazu führen, dass der Abfall in der braunen Biotonne festfriert. Das Gleiche passiert mit feuchtem Restabfall in der grauen Tonne.

Um derartige Probleme zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Leerung der Tonnen zu ermöglichen, empfehlen wir wie folgt vorzugehen:

  • Stellen Sie die Tonnen möglichst an einen windgeschützten und frostsicheren Platz, z. B. nah an die Hauswand, unters Dach oder in die Garage.
  • Legen Sie vor dem Befüllen den Boden der Tonnen mit Zeitungspapier aus.
  • Achten Sie darauf, dass keine unnötige Nässe in die Müllbehälter gelangt.
  • Bevor feuchte Küchenabfälle in der Biomülltonne landen, sollten sie mit Zeitungspapier eingewickelt werden.
  • Locker eingefüllte Abfälle frieren weniger leicht fest. Daher sollte man den Müll auf keinen Fall verdichten!
  • Sollte der Inhalt der Tonne trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einmal einfrieren, bleibt nichts anderes übrig, als selbst zu Spaten oder Stecken zu greifen und die Abfälle aufzulockern.

Grundsätzlich ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb bebauter Ortsteile verboten.

Außerhalb bebauter Ortsteile ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Weitere Informationen siehe hierzu

https://www.abfallratgeber.bayern.de/vorschriften/bayern/pflabfv_erlaeuterung.htm

Ansprechpartner hierzu ist das SG 40 Umweltamt

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Hartenfels (Mi - Fr), Gerda
Sachbearbeiterin
09193 20 1716 09193 20 491716 202
Roppelt (Mo - Mi), Agnes
Sachbearbeiterin
09193 20 1717 09193 20 491717 202

Verpackungsabfälle gehören im Landkreis Elangen-Höchstadt in den Gelben Sack. Darin werden Verpackungen aus Kunststoff gesammelt, damit sie später verwertet werden können. Zusätzlich stehen Ihnen eine Vielzahl an Wertstoffinseln für Aluminiumverpackungen wie  Konservendosen oder Verpackungsglas zur Verfügung.

Bitte achten Sie bei den Verpackungsgläsern auf die richtige Farbe. Besondere Farben wie Blau werfen Sie bitte in den grünen Container.

Sollten Sie Probleme bei der Entsorgung von Gelben Säcken haben, steht Ihnen die DSD-Hotline der Firma Hofmann unter der 0800/1004337 zur Verfügung

Sollten Sie nicht wissen, wohin welcher Verpackungsabfall gehört, finden Sie auf der Homepage der Dualen Systeme eine Trennhilfe.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Jarosch, Claudia
09193 20 1760 09193 20 491760 216
Gehrke, Udo
09193 20 1761 09193 20 491761 214
Greff, Markus
09193 20 1762 09193 20 491762 218