Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel Benzin, Diesel, Heizöl, Chemikalien, aber auch Gülle und Sickersäfte beispielsweise aus Fahrsilos. Diese können, teils bereits in sehr geringer Konzentration, Wasser so verunreinigen, dass es für den menschlichen Genuss unbrauchbar wird und den Naturhaushalt belastet.

Wenn Sie mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, müssen Sie auf eine sichere Lagerung und sorgfältigen Umgang achten. Die Anforderungen sind bundeseinheitlich in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) festgelegt und werden durch ein umfangreiches technisches Regelwerk ergänzt.

Sie sind verpflichtet, diese Anlagen beim Landratsamt rechtzeitig vor Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen anzuzeigen.

Informationen über Heizöllagerungen erhalten Sie auf der Seite Heizöltankanlagen.

 

Ansprechpartner

Michael Schwarzmann

Zimmer: 208
Telefon: 09193 20 1715
Fax: 09193 20 491715
Ronny Kirschner

Zimmer: 207
Telefon: 09193 20 1714
Fax: 09193 20 491714