FAQ - Häufige Fragen Ehrenamt

Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt

Die Ehrenamtsbeauftragte Gudrun Brendel-Fischer, MdL, informiert unter www.ehrenamtsbeauftragte.bayern.de über Aktuelles aus dem Ehrenamt, gibt Anregungen und zeigt interessante Ehrenamts-Beispiele. Hier finden Sie Tipps für „Alles rund um’s Ehrenamt“.

 

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.

Tipps und Hinweise

Das Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement in Bayern ist eine landesweite Servicestelle zu Fragen rund um das Thema Ehrenamt. Das Ehrenamtslexikon bietet eine umfangreiche Sammlung zu vielen Rechtsfragen die laufend erweitert und aktualisiert wird.

Ausführliche Informationen zu allen relevanten Versicherungen wie Haftpflicht oder Unfallversicherung und deren Haftungsumfang bietet das Bayerische Sozialministerium. Hier finden Sie Antworten auf eine Vielzahl von häufig gestellten Fragen rund um den Versicherungsschutz im Ehrenamt.

Durch das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 ergibt sich eine Änderung für Personen, die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.

Informationen zum erweiterten Führungszeugnis finden Sie hier.

Am 25. Mai 2018 ist eine neue Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft getreten. Sie gilt auch für Vereine und regelt jede Form der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten wie etwa den korrekten Weg zum Einverständnis für deren Speicherung.  Die Datenschutz-Grundverordnung regelt nicht nur die Datenverarbeitung im eigenen Verein, sondern auch die Weitergabe zum Zwecke der Auftragsverarbeitung wie z.B. an Lohn- oder Steuerberatungsbüros. Eine knappe und gut verständliche Einführung ist für Vereine besonders empfehlenswert: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (Hg.): Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine. Das Sofortmaßnahmenpaket. Verlag C.H., Beck, München, 5,50 Euro.

 

 

 

 

Die Bayerische Staatsregierung hat ihren im Mai letzten Jahres erstmals erschienenen „Leitfaden für Vereinsfeiern“ mit vielen nützlichen Tipps für Vereinsfeste aktualisiert und thematisch erweitert. So finden sich zum Beispiel neue Kapitel zu den Themen Maibaumtransport, Lärmschutz und GEMA-Gebühren in der Broschüre. Er ist online unter www.bestellen.bayern.de abrufbar.

Das Vereinswiki bietet wertvolle Hilfestellung und Checklisten für die Vereinsarbeit. Das Netzwerk richtet sich vor allem an Verantwortungsträger in Vereinen. Tipps, Werkzeuge und kurze Fachinformationen, um die Vorstandsarbeit zu erleichtern. 

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat für Vereine einen bürgerfreundlichen Service aufgebaut. Dieser bietet vielfältige Informationen zu:

Steuererklärungen
Steuertipps
Spendenbescheinigungen
Mustersatzung
Muster einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Termine und Fristen
Ehrenamtspauschale
Lotterien und Festveranstaltungen

Mehr Tipps beim
Finanzamt Bayern – Infos für Vereine

Grundwissen zum Vereinsrecht bietet der Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesministeriums für Justiz.

Die Ehrenamtsbeauftragte informiert unter www.ehrenamtsbeauftragte.bayern.de über Aktuelles aus dem Ehrenamt, gibt Anregungen und zeigt interessante Engagement-Beispiele. Hier finden Sie Tipps für „Alles rund um’s Ehrenamt“.

FAQ

Suchen Sie in unserer Ehrenamtsbörse nach aktuellen Angeboten der Einrichtungen und Dienste in Ihrer Nähe. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos – auch wenn Sie sich unsicher sind, welcher Bereich für Sie in Frage kommt. Diese geben Ihnen außerdem Orientierung über das Angebot und vermitteln Ihnen einen Erstkontakt. Wenden Sie sich direkt an die dort angegebene Kontaktperson, mit der Sie alle Fragen klären können.

Nicht alle Stellen für Freiwillige werden im Internet veröffentlicht. Deshalb können Sie auch in einer Einrichtung Ihrer Wahl nachfragen, ob diese eine Aufgabe für Sie hat.

Zahlreiche Organisationen im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Erlangen bieten unterschiedliche Möglichkeiten, sich freiwillig langfristig zu engagieren zum Beispiel in Altenheimen, Vereinen, Helferkreisen oder in sozialen Verbänden. Außerdem gibt es Projekte, die von Einrichtungen initiiert werden und zeitlich begrenzt sind.

Das freiwillige Engagement richtet sich nach Ihren zeitlichen Kapazitäten und individuellen Interessen. Es gibt Freiwillige, die nur einmal im Jahr an der Kaffeetheke des Kindergartenfestes helfen. Andere begleiten einen Bewohner eines Altenheimes bis zu dessen Tod oder sie besuchen über Jahre hinweg an Krebs erkrankte Frauen einer Klinik.

Das freiwillige Engagement soll Ihren zeitlichen Kapazitäten und individuellen Interessen entsprechen. Einmalig, kurz-, mittel-, langfristig oder für die Dauer eines Projektes – wichtig ist, dass Sie sich mit den Verantwortlichen der Einrichtung oder dem Verband absprechen. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Engagement beenden wollen. 

Die Antwort auf diese schwierigen Fragen könnte ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) sein.

Jugendfreiwilligendienste sind unter www.jugendfreiwilligendienste.de zu finden.

  • Mitmachen kann jeder, der die Vollschulzeitpflicht abgeschlossen und noch keine 27 Jahre alt ist.
  • Die Mindestdauer beträgt sechs, die Höchstdauer 18 Monate. Meistens dauert der Dienst zwölf Monate und bietet ein Taschengeld
  • Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung stellt die Einrichtung in der Regel zur Verfügung und erstattet anfallende Reisekosten.
  • Im FSJ und FÖJ besteht eine Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung.
  • Bis zum 25. Lebensjahr besteht Anspruch auf Kindergeld.
  • Am Ende des Freiwilligendienstes wird auf Wunsch ein Zeugnis ausgestellt.
  • Es wird eine individuelle Betreuung durch pädagogisches Personal angeboten, zu werden während eines zwölfmonatigen Dienstes mindestens 25 Seminartage zum fachlichen Austausch angeboten.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot für Männer und Frauen jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren. Dies kann im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz erfolgen.

Der BFD soll helfen, die Folgen der Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren.

Engagieren kann sich jeder, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.

In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. Es handelt sich grundsätzlich um einen ganztägigen Dienst, für Freiwillige ab 27 Jahren ist auch ein Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich möglich.

Orientieren Sie sich bei der Wahl Ihres Engagements an dem, was Sie können und was Sie interessiert. Seien Sie mutig und probieren Sie aus, worauf Sie Lust haben. Klarheit verschaffen auch Schnuppertage, an denen Sie das mögliche Arbeitsfeld kennen lernen können. 

In der Freiwilligenarbeit sind oft soziale Fähigkeiten im Umgang mit Menschen gefragt: zuhören, spielen, übersetzen, malen, Musik machen oder Geschichten erzählen.

Es gibt viele verschiedene Aufgaben für Ehrenamtliche. Als Pate einen Jugendlichen bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen, Patienten im Krankenhaus besuchen oder als ehrenamtlicher Vorstand die Geschäfte eines Vereines mitgestalten, und vieles mehr.

Vieles ist möglich und jeder noch so kleine Einsatz hilft direkt oder indirekt Menschen in Not. zum Beispiel Kindern, Flüchtlingen und Menschen mit Behinderungen. Wie und für wen Sie sich engagieren, hängt von Ihren Vorstellungen, Zielen, Kompetenzen und zeitlichen Ressourcen ab. Und von dem, was Ihnen die Einrichtungen und Vereine anbieten können.

Eine ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt freiwillig und unentgeltlich. Sie ist kein verstecktes Erwerbsarbeitsverhältnis und kann jederzeit beendet werden. Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bestehen.

Der Einstieg in einen Beruf hat allerdings Vorrang vor einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Deshalb müssen Sie der Agentur für Arbeit einen ehrenamtlichen Einsatz mit mehr als 15 Stunden pro Woche melden.