Vollzug der Wassergesetze; Abwasseranlage der Gemeinde Adelsdorf: Baugebiet „Aischtalring“: Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in die Aisch

Der Gemeinde Adelsdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 18.03.2025, Az. 40 6410 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem neu geplanten Baugebiet „Aischtalring“ im Ortsteil Aisch über einen Graben in die Aisch erteilt. Die Einleitung des Niederschlagswassers über einen Graben in die Aisch (Gewässer I. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.