Beratungsangebote

Gesprächsangebote bei Einsamkeit oder persönlichen Krisensituationen

Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe

Nach dem Beratungshilfegesetz stehen Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen kostenlos oder gegen ein geringes Entgelt Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu. Ob Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie beim zuständigen Amtsgericht unter Vorlage Ihrer Einkommensnachweise erfragen.

Sie erhalten dann einen Berechtigungsschein, mit dem Sie beispielsweise einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl aufsuchen können.

Auch Prozesskostenhilfe ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auskünfte erteilen die zuständigen Amtsgerichte.

Nähere Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Informationen zu dem Beratungshilfegesetz und zu den Regelungen der Zivilprozessordnung über die Prozesskostenhilfe“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.