Wahlen und Volksbegehren
Landtags- und Bezirkswahlen am 08. Oktober 2023
Die Landtags- und Bezirkswahlen finden am 8. Oktober 2023 statt. Den Wahltermin 8. Oktober hat die Bayerische Staatsregierung festgesetzt.
Der Stimmkreis 507 "Erlangen-Höchstadt" besteht aus den Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Erlangen-Höchstadt, außer dem Markt Heroldsberg und der Gemeinde Möhrendorf. Der Markt Heroldsberg und die Gemeinde Möhrendorf gehören zum Stimmkreis 508 „Erlangen-Stadt“.
Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags sowie die Mitglieder der Bezirkstage werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die zugelassenen Wahlkreisvorschläge mit den jeweiligen Kandidaten sind auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken aufrufbar.
Weiterführende Informationen finden auch beim Bayerischen Landesamt für Statistik bzw. beim Bezirk Mittelfranken.
Allgemeine Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie ergänzend auch unter:
- Bayerischer Landtag - Landtagswahl in Bayern 2023 alles Wichtige zur Wahl
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration - Häufige Fragen und Antworten zur Landtagswahl und zu den Bezirkswahlen 2023 in Bayern
- Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit - Informationen zur Wahl (PDF-Datei)
- Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit - Informationen zur Wahl in leichter Sprache (PDF-Datei)
Die Ergebnisse für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 finden Sie für den Stimmkreis 507 (Erlangen-Höchstadt) hier:
Die bayernweiten Ergebnisse zur Landtagswahl 2023 können Sie hier einsehen.
Die mittelfränkischen Ergebnisse zur Bezirkswahl 2023 können Sie hier einsehen.
Bekanntmachung des Stimmkreisleiters zur Landtags- und Bezirkswahl am 08. Oktober 2023
Wahlergebnisse vergangener Wahlen
Rechtliche Grundlagen für die Wahlen sind:
- Bezirkswahlgesetz (BezWG)
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlordnung (BWO)
- Europawahlgesetz (EuWG)
- Europawahlordnung (EuWO)
- Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)
- Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO)
- Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek)
- Landeswahlgesetz (LWG)
- Landeswahlordnung (LWO)