Wer bekommt Ehrenamtskarte
Folgende persönliche Voraussetzungen müssen Ehrenamtliche erfüllen, um die Bayerische Ehrenamtskarte zu beantragen:
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerlichen Engagement.
- Mindestalter 16 Jahre
- Wohnhaft im Landkreis Erlangen-Höchstadt
Inhaber einer Juleica erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.
Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte beträgt 3 Jahre.
Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
Reservisten, die regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen 2 Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen 2 Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.