Ehrenamtskarte

2014 hat sich der Landkreis Erlangen-Höchstadt der Initiative des Freistaats Bayern angeschlossen und  die bayerische Ehrenamtskarte eingeführt. Die Karte ist ein Zeichen der Wertschätzung und Dankbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig und unentgeltlich engagieren, und somit dazu beitragen, das Miteinander in der Gemeinde lebens- und liebenswert zu gestalten.

Folgende persönliche Voraussetzungen müssen Ehrenamtliche erfüllen, um die Bayerische Ehrenamtskarte zu beantragen:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerlichen Engagement.
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Wohnhaft im Landkreis Erlangen-Höchstadt

Inhaber einer Juleica erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.

Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) und aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.

Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte beträgt 3 Jahre.

Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.

Reservisten, die regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen 2 Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen 2 Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren.

 

Sie erhalten mit der Bayerischen Ehrenamtskarte Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlicher Art. In Einrichtungen des Freistaats Bayern, wie z. B. Schlösser, Museen und der Seeschifffahrt. Sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Firmen aus der Privatwirtschaft. Wie z. B. Schwimmbäder, Apotheken, Friseure…

Wir würden uns sehr freuen, Sie als Akzeptanzpartner der Bayerischen Ehrenamtskarte gewinnen zu können. Wir sind sicher, dass Ihre Beteiligung nicht nur zur Attraktivitätssteigerung der Ehrenamtskarte beiträgt, sondern sich auch fördernd und werbewirksam für Ihr Unternehmen auswirken wird.

Durch einen Link auf der Internetseite des Freistaats Bayern wird Ihre Teilnahme bayernweit sichtbar. Es fallen keinerlei Kosten an. Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Teilnahme an der Ehrenamtskarte beenden.

Ehrenamtskarte als App

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Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Brummer, Martin
09131 803 1336 09131 803 491336 1.42 - 1. OG, oranger Flügel