Weihergebiet bei Mohrhof

1982 wurde das 128,8 Hektar große Teichgebiet im Zentrum des Aischgrundes als erstes Naturschutzgebiet des Landkreises ausgewiesen. Einen hohen Bekanntheitsgrad hat das Naturschutzgebiet „Vogelfreistätte Weihergebiet bei Mohrhof“ wegen seiner vielfältigen und seltenen Vogelwelt. International gilt das Gebiet auch als "Important Bird Area". Es wurde als eines der ersten FaunaFlora-Habitat- und Vogelschutzgebiete (Natura 2000) gemeldet.

Weihergebiet Mohrhof
Weihergebiet Mohrhof
Weihergebiet Mohrhof
Weihergebiet mohrhof
Weihergebiet Mohrhof
Weihergebiet Mohrhof
Weihergebiet Mohrhof

Charakteristisch für das Naturschutzgebiet sind die weitläufigen Verlandungszonen aus Schilf- und Rohrkolbenröhricht, Groß- und Kleinseggenrieden sowie Streuwiesen. Sie sind Lebensraum seltener Vogelarten, wie der Großen und Kleinen Rohrdommel, dem Drosselrohrsänger oder der Bekassine. Die Streuwiesen beherbergen eine einzigartige Pflanzenwelt, in der vor allem Orchideen dominieren.

Schilf und Streu der Nasswiesen wurden früher zur Gewinnung von Einstreumaterial für die Viehhaltung genutzt. Heute müssen solche Wiesen durch angepasste Pflegemaßnahmen vor Verbuschung und Verfilzung bewahrt werden. Eine regelmäßige, zumindest einmalige jährliche Mahd ist notwendig, um die Standorte gefährdeter Pflanzenarten zu erhalten. Bei starkem Frost, wenn die Teiche eine dicke Eisschicht tragen, ist die Schilfmahd über Eis mit sofortigem Verbrennen des trockenen Schilfs eine gute Methode, die überalterten Röhrichtbereiche zu verjüngen. Insbesondere im Kontakt zur Freiwasserfläche werden so lückige Zonen geschaffen, die vielen Vogelarten Schutz bieten. Viele der ortsansässigen Landwirte beteiligen sich an den Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Diese werden gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken organisiert.

Neben der Grünlandnutzung spielt hier vor allem die Teichwirtschaft eine gewichtige Rolle. Traditionell seit dem frühen Mittelalter verwurzelt, ist die Karpfenzucht ein wichtiger Einkommenszweig der Landwirtschaft. Indem sie das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm in Anspruch nehmen, können die Teichwirte durch freiwillige Extensivierungsmaßnahmen (Besatzzahlen reduzieren, auf chemische Mittel verzichten, usw.) eine angemessene Entschädigung erhalten.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Dipl. Biol. Marabini, Johannes
09193 20 1720 09193 20 491720 213