Wenn Kinder/Jugendliche vorübergehend nicht zu Hause wohnen können

Stationäre Jugendhilfe, auch Heimerziehung genannt, stellt als eine spezielle Form der Hilfen zur Erziehung ein wichtiges und notwendiges Angebot der Jugendämter dar.

Eine Aufnahme in einer  Wohngruppe oder in einem ähnlichen Angebot der stationären Jugendhilfe kommt dann in Frage, wenn der Verbleib eines Kindes, eines Jugendlichen oder jungen Volljährigen im Elternhaus aus verschiedenen Gründen - vorübergehend oder auf Dauer - nicht möglich ist.
Grundlage zur Gewährung stationärer Jugendhilfe ist die Antragsstellung der Sorgeberechtigten beim örtlich zuständigen Jugendamt.

Je nach individuellem erzieherischem Bedarf des betroffenen jungen Menschen und unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechtes wird durch den Fachdienst der stationären Jugendhilfe ein passender Wohngruppenplatz gesucht und die Hilfe eingeleitet.

Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens begleitet und steuert der stationäre Fachdienst, unter Einbezug der Sorgeberechtigten, des jeweiligen Kindes bzw. Jugendlichen und der anderen am Prozess Beteiligten, die Maßnahme zur Erziehungshilfe.

In gemeinsamen Hilfeplangesprächen wird über den Verlauf der Maßnahme informiert und es werden konkrete Ziele der Hilfe formuliert. Auch die Dauer der Maßnahme sowie Regelungen zu den Heimfahrten werden in diesen Gesprächen, die ebenfalls die Beteiligung der Hilfeempfänger stärken sollen, zum Thema gemacht.

Ansprechpartner der Stationären Jugendhilfe

Name Telefon Telefax Zimmer
Langgut, Hildegard
09131 803 1482 09131 803 491482 3.30 - 3. OG
Züchner, Simon
09131 803 1490 09131 803 491490 3.21 - 3. OG
Fella, Theodora
09131 803 1487 09131 803 491487 3.27 - 3. OG
Rosin, Natalia
09131 803 1491 09131 803 491491 3.15 - 3. OG

Ansprechpartner der Stationären Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Name Telefon Telefax Zimmer
Gasche, Jacqueline
09131 803 1539 09131 803 491539 3.28 - 3. OG
Züchner, Simon
09131 803 1490 09131 803 491490 3.21 - 3. OG
Fella, Theodora
09131 803 1487 09131 803 491487 3.27 - 3. OG