Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensge-setzes; Abwasseranlage der Gemeinde Hemhofen: Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Kindergartens „Hand in Hand“ und aus dem Bereich des Neuen Rathauses Hemhofen in den Eulenbach/Hirtenbachgraben
Der Gemeinde Hemhofen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 05.03.2025, Az. 40 6410 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Kindergartens „Hand in Hand“ und aus dem Bereich des neuen Rathauses Hemhofen in den Eulenbach/Hirtenbachgraben erteilt. Die Einleitung des Niederschlagswassers in den Eulenbach/Hirtenbachgraben (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.