Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlage der Stadt Baiersdorf: Mischwasserentlastungsanlage RÜ Gießbeckplatz Einleiten von Mischwasser in den Schlangenbach

Der Stadt Baiersdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 20.03.2025, Az. 40 6410 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus dem RÜ Gießbeckplatz in den Schlangenbach erteilt. Die Einleitung des Niederschlagswassers in den Schlangenbach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.