Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 530, Gemarkung Rezelsdorf, Markt Weisendorf
Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Errichtung und Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 530, Gemarkung Rezelsdorf, Markt Weisendorf
Bekanntmachung (§ 21 a Abs. 1 der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG) des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 02.10.2025, Az. 40824-120
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Bescheid vom 23.09.2025, Az. 40824-120, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für das oben genannte Vorhaben erteilt.
A. Der Genehmigungsbescheid hat folgenden, verfügenden Teil, wobei die Nebenbestimmungen, die allgemein rechtlicher Art sind bzw. den Immissionsschutz, den Schutz des Luftverkehrs, den Naturschutz, das Wasserrecht, die Land- und Forstwirtschaft sowie das Baurecht und den Brandschutz betreffen, hier nicht aufgeführt sind:
I. Genehmigung nach §§ 4, 19 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhangs der 4. BImSchV
1. Der Bürgerwindenergie Sintmann GmbH & Co. KG, Neue Straße 17 a, 91459 Markt Erlbach (Antragstellerin), wird nach Maßgabe der unter Ziffer III aufge-führten Antragsunterlagen und der unter Ziffer IV festgesetzten Nebenbestim-mungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 2 Windkraftanlagen (WKA) vom Typ Vestas V 172 auf dem Grundstück Fl. Nr. 530, Gemarkung Rezelsdorf, Markt Weisendorf, erteilt.
II. Genehmigungsumfang
Errichtung und Betrieb von 2 WKA mit folgenden Anlagenkenn- und Betriebsdaten:
Typ Vestas V 172 Gesamthöhe: 261 m
Nabenhöhe: 175 m
Rotordurchmesser: 172 m
Max. Nennleistung: 7,2 MW
Blattanzahl: 3
Turmtyp: Hybridturm
III. Planunterlagen
Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind:
- Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung (Scheiben vom 27.06.2025)
- Inhaltsverzeichnis
- Verzeichnis der Antragsunterlagen
- Erklärung zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
- Handelsregisterauszüge
- Auszüge aus Gestattungsverträgen
- Übertragungsvereinbarung vom 16.06.2025
- Nachweise zu den Herstellungskosten und Baukosten
- Kartenausschnitt aus dem Regionalplan Region 7 (Windvorbehaltsgebiet 55)
- Topographische Karte M 1 : 25.000
- 2 Luftbilder vom 17.06.2025
- Gutachten zur Standorteignung, F2E, 27.03.2024 (aus Vorbescheidsverfah-ren)
- Allgemeine Beschreibung Vestas-Enventus, 21.09.2022
- Leistungsspezifikation Vestas V 172, 05.11.2024
- Tages- und Nachtkennzeichnung von Vestas WKAs, Stand 21.05.2024
- Allgemeine Spezifikation Gefahrenfeuer, 24.01.2023
- Allgemeine Beschreibung Brandschutz Vestas, 30.03.2023
- Generisches Brandschutzkonzept Vestas V 172, 07.08.2024
- Blitzschutz und elektromagnetische Verträglichkeit, 30.11.2022
- Zutritts-, Flucht-, Evakuierungs- und Rettungsanweisungen, 10.11.2022
- Evakuierungs-, Flucht- und Rettungsplan, 14.05.2024
- Vestas Handbuch zum Arbeitsschutz, 02/2022
- Allgemeine Informationen zur Umweltverträglichkeit, Vestas, 17.04.2024
- Untersuchung Schallschutz und Schattenwurf, IBAS, 25.06.2025
- Risikobeurteilung Eisfall, TÜV Nord, 11.06.2025
- Allgemeine Spezifikation, Eiserkennung, Vestas,13.10.2022
- Antragsformular Baurecht vom 17.06.2025
- Baubeschreibung
- Nachweis der Bauvorlagenberechtigung
- Topographische Karte M 1 : 5000, 17.06.2025
- Genehmigungsplan M 1 : 5.000, 17.06.2025
- Detailplan WKA 1
- Detailplan WKA 2
- Grundriss WKA 1
- Grundriss WKA 2
- Schnitt WKA 1
- Schnitt WKA 2
- Übersichtszeichnung V 172, 07.12.2022
- Seitenansicht Gondel, 21.12.2022
- Auszüge Liegenschaftskataster, 17.06.2025
- Amtliche Lagepläne, 17.06.2025
- Typenprüfung Vestas V 172
- Abstandsplan 2 H (WKA 1 und 2)
- Zustimmungen zur Abstandsflächenübernahme
- Fachbeitrag zum Artenschutz, Bachmann Artenschutz GmbH, 14.05.2025
- Landschaftspflegerischer Begleitplan, Team 4, 31.07.2025 (Endfassung)
- Waldkarte, Zufahrt mit Rodungsflächen, 17.06.2025
- 2 Waldkarten (WKA 1 und WKA 2) mit Rodungsflächen, 17.06.2025
- Angaben zu Abfällen, 02.02.2024
- Einschätzung zur Störfallverordnung, 01.04.2020
- Angaben zu Wasser gefährdenden Stoffen, 02.02.2024
- Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen, 16.08.2023
Die kursiv gedruckten Unterlagen sind allgemeiner Art, enthalten keine Planungsleistungen für diesen Einzelfall, und liegen deshalb nur in digitaler Form vor.
IV. Nebenbestimmungen
V. Kostenentscheidung
Die Kosten des Verfahrens hat die Bürgerwindenergie Sintmann GmbH & Co. KG zu tragen. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 42.620,57 € festgesetzt. Die Auslagen betragen 198 €.
B. Dem Genehmigungsbescheid ist folgende Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt, die auch für mögliche Klagen Dritter gilt:
R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München,
Postfach 340148, 80098 München,
Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München.
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form möglich.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigelegt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Aufgrund von Art. 12 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) entfällt das Vorverfahren nach § 68 VwGO (Widerspruchsverfahren).
Seit dem 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Die Klage eines Dritten gegen diesen Bescheid hat gemäß § 63 des Bundesimmissionsschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kann die aufschiebende Wirkung auf Antrag ganz oder teilweise anordnen (§ 80 Abs. 5 VwGO).
1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit.
C. Auslegung und Zustellung des vollständigen Genehmigungsbescheides und Möglichkeit zur Einsichtnahme
1. Der Genehmigungsbescheid vom 23.09.2025 kann vom 10.10.2025 bis einschließlich 24.10.2025
beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch,
Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, 2. Stock, Zimmer Nr. 205,
während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag, 8 Uhr – 12 Uhr, und Montag – Donnerstag, 14 Uhr – 16 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09193 201710 eingesehen werden.
2. Der Genehmigungsbescheid vom 23.09.2025 wird in diesem Zeitraum auch auf der Homepage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zugänglich gemacht (www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/sintmann)
Er kann gemäß § 10 Abs. 8 Satz 9 BImSchG schriftlich (Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Umweltamt, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch) oder elektronisch (poststelle@erlangen-hoechstadt.de) angefordert werden.
3. Der Genehmigungsbescheid gilt mit Ende der Auslegungsfrist (24.10.2025) auch gegenüber Dritten als zugestellt (§ 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG).
Höchstadt a. d. Aisch, 02.10.2025
Landratsamt Erlangen – Höchstadt
Leuchs
Regierungsrat