Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG); Änderung des Anlagentyps der 6 Windkraftanlagen auf den auf den Grundstücken Fl. Nr. 189, Gemarkung Weingartsgreuth, Fl. Nrn. 1445, 1505 und 1522, jeweils Gemarkung Lonnerstadt, und Fl. Nrn. 1708/1709, Gemarkung Höchstadt, gemäß § 16 b Abs. 7 BImSchG_

Bekanntmachung (§ 21 a Abs. 1 der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 BImSchG) des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 26.11.2025, Az. 40 824-116

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Bescheid vom 18.11.2025, Az.
40 824-116, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 b Abs. 7 BImSchG für das oben genannte Vorhaben erteilt.

A. Der Genehmigungsbescheid hat folgenden, verfügenden Teil, wobei die Nebenbestimmungen, die allgemein rechtlicher Art sind bzw. den Immissionsschutz, den Schutz des Luftverkehrs, den Naturschutz sowie das Baurecht und den Brandschutz betreffen, hier nicht aufgeführt sind:


I. Genehmigung nach §§ 16 b Abs. 7, 19 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV

1. Der Bürgerwindenergie Birkach 2 GmbH & Co. KG, Neue Straße 17 a, 91459 Markt Erlbach (Antragstellerin), wird nach Maßgabe der unter Ziffer III aufgeführten Antragsunterlagen die beantragte Genehmigung zur Änderung des Anlagentyps, der Naben- und Gesamthöhe sowie Änderung der Rotordurchmesser und des Ro-tordurchlaufs der mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 16.12.2024, Az. 40-116, immissionsschutzrechtlich genehmigten Windkraftanlagen (WKA) gemäß § 16 b Abs. 7 i.V.m. § 19 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 4. BImSchV i.V.m. Nr. 1.6.2 des Anhang1 der 4. BImSchV auf den Grundstücken Fl. Nr. 189, Gemarkung Weingartsgreuth, Fl.Nrn. 1445, 1505 und 1522, jeweils Gemarkung Lonnerstadt, sowie 1708/1709 und 1755, Gemarkung Höchstadt, erteilt.

Die Änderungsgenehmigung umfasst die Änderung des mit Bescheid des Landrat-samtes Erlangen-Höchstadt vom 16.12.2024, Az.: 40-116, genehmigten Anlagen-typs von Vestas V172, maximale Nennleistung 7,2 MW, auf den Anlagentyp Nordex N175, maximale Nennleistung 6,8 MW, die Änderung der Gesamthöhe der Anlagen von 261,0 m auf 266,5 m, die Änderung der Nabenhöhe von 175,0 m auf 179,0 m, die Änderung des Rotordurchmessers von 172,0 m auf 175,0 m und die Änderung des Rotordurchlaufs von 89,0 m auf 91,5 m.

2. Die Regelungen und Nebenbestimmungen des Genehmigungsbescheides vom 16.12.2024, Az.: 40-116, bleiben unverändert gültig soweit sie durch diesen Bescheid nicht geändert oder ergänzt werden.

3. Diese Genehmigung umfasst ausschließlich die unter Nr. 1 bezeichneten Änderungen.


II. Genehmigungsumfang

Änderung des Anlagentyps der mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 16.12.2024, Az.: 40-116, genehmigten 6 WKA

Typ: Nordex N175

Gesamthöhe: 266,50 m

Nabenhöhe: 179,00 m

Rotordurchmesser: 175 m

Max. Nennleistung 6,8 MW

Blattanzahl: 3

Turmtyp: Hybridturm

Hinweis:
Die Gesamthöhe der Anlagen des Anlagentyps Nordex N175 beträgt 266,50 m (Nabenhöhe 179 m + ½ Rotordurchmesser (87,5 m)). Die Angaben zur Gesamthöhe in den Antragsunterlagen (267 m) ergibt sich aus der Bauwerkshöhe bezogen auf den natürlichen (ursprünglichen) Geländeverlauf.


III. Planunterlagen

Der Genehmigung liegen folgende Unterlagen zugrunde, welche Bestandteil dieses Bescheides sind:

- Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 b Abs. 7 Satz 3 BImSchG (Scheiben vom 20.08.2025)
- Inhaltsverzeichnis und Verzeichnis der Antragsunterlagen
- Allgemeine Angaben
- Angaben zum Standort der Anlagen
- Antragsgegenstand
- Beantragte Änderung
- Schall-und Schattengutachten: Untersuchungen zum Schallimmissionsschutz und Schattenwurf im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens, Bericht Nr. 23-13770-b02, IBAS Ingenieurgesellschaft mbh, Nibelungenstraße 35, 95444 Bayreuth, vom 15.08.2025
- Turbulenzgutachten: Gutachten zur Standorteignung von WEA am Standort Birkach II, Referenz Nr. 2025-F-005-P3-R1, Fluid & Energy Engineering GmbH & Co.KG, Hamburg
- Standortdaten für die zivile und militärische Luftfahrt
- Investitionskosten
- Ansichtszeichnungen
- Übersichtsplan mit Radius von 2 H um die WEA 4
- Schnittzeichnungen Nord – Süd jeweils für WEA 1 bis WEA 6
- Rückbauverpflichtungserklärung


IV. Nebenbestimmungen


IV. Kostenentscheidung

Die Kosten des Verfahrens hat die Bürgerwindenergie Birkach 2 GmbH & Co KG zu tragen. Für diesen Bescheid wird eine Gebühr in Höhe von 25.000 € festgesetzt. Auslagen sind nicht angefallen.

Hinweis:

Mit Schreiben vom 16.10.2025 wurde mitgeteilt, dass der Markt Lonnerstadt die Standorte der WEA 2 und WEA 3 aus den sehr großflächigen Grundstücken (Fl.Nrn. 1445 und 1505 jeweils Gemarkung Lonnerstadt) hat herausmessen lassen. Die genehmigten Standorte bleiben unverändert. Die „neuen“ Flurnummern lauten wie folgt:

WEA 2: Flurnummer 1445/1 Gemeinde Lonnerstadt, Gemarkung Lonnerstadt
WEA 3: Flurnummer 1505/1 Gemeinde Lonnerstadt, Gemarkung Lonnerstadt


B. Dem Genehmigungsbescheid ist folgende Rechtsbehelfsbeleh-rung beigefügt, die auch für mögliche Klagen Dritter gilt:

R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g


Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München,
Postfach 340148, 80098 München,
Hausanschrift: Ludwigstraße 23, 80539 München.

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form möglich.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beige-legt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beige-fügt werden.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden. § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt entsprechend. Treten später Tatsachen ein, die die Anordnung der aufschiebenden Wirkung rechtfertigen, so kann der durch die Zulassungsentscheidung Beschwerte einen hierauf gestützten Antrag nach § 80 Absatz 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung innerhalb einer Frist von einem Monat stellen und begründen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Beschwerte von den Tatsachen Kenntnis erlangt.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Aufgrund von Art. 12 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) entfällt das Vorverfahren nach § 68 VwGO (Widerspruchsverfahren).
Seit dem 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Die Klage eines Dritten gegen diesen Bescheid hat gemäß § 63 des Bundesimmissionsschutzgesetzes keine aufschiebende Wirkung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof kann die aufschiebende Wirkung auf Antrag ganz oder teilweise anordnen (§ 80 Abs. 5 VwGO).

1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).


C. Auslegung und Zustellung des vollständigen Genehmigungsbescheides und Möglichkeit zur Einsichtnahme

1. Der Genehmigungsbescheid vom 18.11.2025 kann

vom 05.12.2025 bis einschließlich 19.12.2025


beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch,
Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, 2. Stock, Zimmer Nr. 205,
während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag, 8 Uhr – 12 Uhr, und Montag – Donnerstag, 14 Uhr – 16 Uhr) eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09193 201718 wird gebeten.

2. Der Genehmigungsbescheid vom 18.11.2025 wird in diesem Zeitraum auch auf der Homepage des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt zugänglich gemacht
(www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen)

Er kann gemäß § 10 Abs. 8 Satz 9 BImSchG schriftlich (Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Umweltamt, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch) o-der elektronisch (poststelle@erlangen-hoechstadt.de) angefordert werden.

3. Der Genehmigungsbescheid gilt mit Ende der Auslegungsfrist (19.12.2025) auch gegenüber Dritten als zugestellt (§ 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG).

Höchstadt a. d. Aisch, 26.11.2025
Landratsamt Erlangen – Höchstadt


Hilbinger
Verwaltungsamtsrätin