Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz; Antrag der Gemeinde Bubenreuth auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Filterrückspülwasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage Bubenreuth in den Entlesbach

Der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 23.01.2026, Az.: 40 641/3 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Filterrückspülwasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage Bubenreuth in den Entlesbach erteilt.

Die Einleitung von Filterrückspülwasser aus der Trinkwasseraufbereitungsanlage in den Entlesbach (Einleitungsstelle auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 462/3 der Gemarkung Bubenreuth) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar.
Ein Abdruck des Bescheides liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Pläne in der Zeit vom 16.02.2026 bis einschließlich 03.03.2026


  im Rathaus der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, 91088 Bubenreuth, Bauverwaltung, Zimmer 02 und
  beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205

während der der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Bitte beachten Sie hierbei, dass zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Bubenreuth unter der Telefonnummer 09131 883930 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 201711 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Dieser Bekanntmachungstext und die Erlaubnis mit den Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/


Die Erlaubnis mit den Antragsunterlagen wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/


Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 23.01.2026, Az. 40 641/3, wurde dem Träger des Vorhabens und den bekannten Betroffenen zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zuge-stellt (Art. 69 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).
Umweltamt

Gegen den o.g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

Höchstadt an der Aisch, den 28.01.2026
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Hubert

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