Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlage der Gemeinde Adelsdorf: Baugebiet „Aischtalring“ im Ortsteil Aisch: Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser in die Aisch

Der Gemeinde Adelsdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 18.03.2025, Az. 40 6410 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem neu geplanten Baugebiet „Aischtalring“ im Ortsteil Aisch über einen Graben in die Aisch erteilt.

 Die Einleitung des Niederschlagswassers über einen Graben in die Aisch (Gewässer I. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.

Ein Abdruck des Bescheides liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Pläne in der Zeit vom 22.09.2025 bis einschließlich 08.10.2025

  • bei der Gemeinde Adelsdorf, Bauamt, 1. Obergeschoss, Zimmer 105 und 108, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Dieser Bekanntmachungstext und die Erlaubnis mit den Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Der Bescheid mit den Antragsunterlagen wird eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/

Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 18.03.2025, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).
Gegen den o.g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

Höchstadt a. d. Aisch, den 26.08.2025
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40 Umweltamt
Bauer