Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensge-setzes; Abwasseranlage der Gemeinde Hemhofen: Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Kindergartens „Hand in Hand“ und aus dem Bereich des Neuen Rathauses Hemhofen in den Eulenbach/Hirtenbachgraben

Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Kindergartens „Hand in Hand“ und aus dem Bereich des Neuen Rathauses Hemhofen in den Eulenbach/Hirtenbachgraben

Der Gemeinde Hemhofen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 05.03.2025, Az. 40 6410 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Bereich des Kindergartens „Hand in Hand“ und aus dem Bereich des neuen Rathauses Hemhofen in den Eulenbach/Hirtenbachgraben erteilt. Die Einleitung des Niederschlagswassers in den Eulenbach/Hirtenbachgraben (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.
Ein Abdruck des Bescheides liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Pläne in der Zeit vom 29.09.2025 bis einschließlich 15.10.2025

  • bei der Gemeinde Hemhofen, Bauamt, Erdgeschoss, Blumenstrasse 25, 91334 Hemhofen und

beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch
während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Dieser Bekanntmachungstext und die Erlaubnis mit den Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Der Bescheid mit den Antragsunterlagen wird eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/

Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 05.03.2025, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).
Gegen den o.g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

Höchstadt a. d. Aisch, den 26.08.2025

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40 Umweltamt
Bauer