Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlage der Stadt Baiersdorf

Der Stadt Baiersdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 20.03.2025, Az. 40 6410 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus dem RÜ Gießbeckplatz in den Schlangenbach erteilt. Die Einleitung des Niederschlagswassers in den Schlangenbach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.

 Ein Abdruck des Bescheides liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Pläne in der Zeit vom 10.10.2025 bis einschließlich 27.10.2025

bei der Stadt Baiersdorf, Foyer, Erdgeschoss, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf und
beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch
während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

 

Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Dieser Bekanntmachungstext und die Erlaubnis mit den Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.


Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Der Bescheid mit den Antragsunterlagen wird eingestellt unter: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/

 

Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 20.03.2025, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

Gegen den o.g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

 

 

Höchstadt a. d. Aisch, den 29.08.2025

Landratsamt Erlangen-Höchstadt

SG 40 Umweltamt

Bauer