Feierliche Einbürgerungsfeier im Landratsamt
Erlangen. Ein besonderer Moment der Anerkennung und Zugehörigkeit: Im Rahmen zweier feierlicher Einbürgerungsveranstaltungen im Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat Landrat Alexander Tritthart über 100 Neubürgerinnen und Neubürger offiziell in der Gemeinschaft willkommen geheißen.
Bei der zweiten Einbürgerungsveranstaltung dieses Jahres würdigte Tritthart in seiner Ansprache die Entscheidung der Anwesenden, deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu werden: "Mit der Einbürgerung bekennen Sie sich nicht nur zu den Werten unseres Grundgesetzes, sondern übernehmen auch Verantwortung für unser gemeinsames Zusammenleben", betonte er.
Besonders hob Tritthart die kulturelle Vielfalt hervor, die die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus zahlreichen Herkunftsländern in den Landkreis einbringen. Diese Vielfalt, so der Landrat, mache Erlangen-Höchstadt zu einer "offenen, lebendigen und bunten Gemeinschaft". Zugleich rief er die Anwesenden dazu auf, aktiv am gesellschaftlichen Leben mitzuwirken und die Zukunft des Landkreises mitzugestalten.
Im Jahr 2024 erhielten insgesamt 658 Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt die deutsche Staatsbürgerschaft – ein deutliches Zeichen für gelungene Integration und Verbundenheit mit der Region.
Musikalisch umrahmt wurde die Feier von den Höchstadter Saxen, die für festliche Stimmung sorgten.
Informationen zur Einbürgerung
Seit dem 27. Juni 2024 können Ausländerinnen und Ausländer in der Regel nach fünf Jahren rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden. Voraussetzung sind ausreichende Deutschkenntnisse, Wissen über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie ein gesicherter Lebensunterhalt.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass die bisherige Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht in den meisten Fällen beibehalten werden kann.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Interessierte auf der Webseite des Landratsamts.
Dort steht auch der Quick-Check des Bayernportals zur Verfügung, mit dem sich die persönlichen Einbürgerungsvoraussetzungen unverbindlich prüfen lassen
Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung aller Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.