Landratsamt verpflichtet zu Sperrung von Wegen im Tennenloher Forst
Erlangen/Tennenlohe. Der Waldbrand im Tennenloher Forst auf Höhe des Wildpferdegeheges besteht weiterhin. Die Ausbreitung der Glutnester konnte durch die Einsatzkräfte verhindert und der Brandbekämpfungsradius auf rund 20.000 Quadratmeter verkleinert werden.
Aufgrund der weiter anhaltenden Trockenheit und andauernden Löscharbeiten hat das Landratsamt zum Schutz der Bevölkerung verfügt, dass aktuell gefährdete Wege im betroffenen Bereich zu sperren sind. Gemeinsam mit dem Bundesforst und den Bayerischen Staatsforsten werden deshalb an den betroffenen Waldwegen und Straßen Hinweisschilder angebracht.
Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität
Die Glutnester im Tennenloher Forst glimmen weiterhin und stellen immer noch eine ernsthafte Gefahr dar. Die Bodenstruktur ist durch die Hitze instabil, was dazu führen kann, dass verbrannte oder beschädigte Bäume plötzlich umstürzen. Durch die wechselnden klimatischen Bedingungen kann es zudem immer wieder zu verstärkter Rauchentwicklung kommen. Ein erhöhtes Risiko einer Kohlenmonoxidvergiftung – insbesondere in Senken oder schlecht belüfteten Bereichen des Waldes besteht deshalb auch weiterhin. Auch die bekannte Munitionsbelastung im Boden stellt ein potenzielles Risiko dar, da sich deren Zustand durch die starke Hitze verändert haben könnte.
Derzeit sind rund um die Uhr etwa zwölf Einsatzkräfte von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk (THW) im betroffenen Gebiet im Einsatz, um Glutnester zu bekämpfen und die Situation weiter zu sichern. Ein Betreten durch die Bevölkerung würde die Arbeit der Hilfskräfte erheblich erschweren und gefährdet zudem die eigene Sicherheit.
Das Landratsamt bittet daher eindringlich um Verständnis und appelliert an die Bevölkerung, sich konsequent an die Sperrung der Wege zu halten und diese nicht zu betreten – zum Schutz aller Beteiligten. Das betroffene Areal umfasst einen Radius von etwa einem Kilometer rund um das Brandgeschehen.
Die detaillierte Karte des gesperrten Bereichs ist hier abrufbar.
Bereits bestehendes Betretungsverbot gilt weiterhin
Das bereits am 1. April 2014 verhängte Betretungsverbot bleibt auch neben den aktuellen Maßnahmen bestehen.
Die in der Verordnung erfassten Bereiche können unter hier abgerufen werden und dürfen unabhängig vom aktuellen Brandereignis nicht betreten werden.
Alle aktuellen Informationen gibt es auf der Homepage, über die ERH-App per Push-Nachricht direkt auf das Smartphone sowie die kreiseigenen Social-Media-Kanäle Facebook und Instagram.