Winterdienst 2025/2026 im Landkreis Erlangen-Höchstadt

12. November 2025: Kreisbauhof informiert über Räum- und Streudienst ab 15. November

Heßdorf. Bei Schnee und Glätte kommt es im Straßenverkehr nicht nur auf gute Winterreifen an. Jede und jeder sollte zudem stets seine Fahrweise an die Straßen- und Wetterverhältnisse anpassen. Damit der Berufsverkehr im Winter ab sieben Uhr möglichst gut fließen kann, hält der Kreisbauhof seinen Winterdienstplan ab Samstag, 15. November für den Landkreis Erlangen-Höchstadt bereit. Grundsätzlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisbauhofes jedes Jahr von Mitte November bis Ende März für den Wintereinsatz gewappnet. Rund 1.600 Tonnen Streusalz sind am Kreisbauhof in Heßdorf, 230 Tonnen an einer Außenstelle in Lauf-Neunhof und 240 Tonnen im Zwischenlager des Lieferanten für die Saison 2025/26 eingelagert.

Im Zweischichtbetrieb in sechs Bezirken im Einsatz
Der Landkreis ist in sechs Streubezirke aufgeteilt. Drei kreiseigene Fahrzeuge und zwei Fahrzeuge eines Lohnunternehmers stehen dafür zur Verfügung. Den sechsten Bezirk übernimmt zudem ein Fahrzeug der Dienststelle Höchstadt des Staatlichen Bauamtes Nürnberg. So lassen sich die Strecken schneller räumen und streuen und Leerfahrten zwischen den einzelnen Straßen reduzieren. In zwei Schichten betreut die Belegschaft des Kreisbauhofs verschiedene Strecken – je nach Bedeutung für den überörtlichen, den Berufs- und Linienbusverkehr. Die Räum- und Streufahrzeuge rücken bereits um vier Uhr aus, damit die Straßen um sieben Uhr im Berufsverkehr befahrbar sind. Der Winterdienst erfolgt normalerweise bis 20 Uhr; bei extremer Witterung wird der Winterdienst bis maximal 22 Uhr verlängert. Dann ist besondere Vorsicht geboten. Zwischen 22 und 4 Uhr werden, im Gegensatz zur Autobahn, keine Einsätze gefahren. Der Kreisbauhof wirbt um Verständnis, dass bei extremer Witterung auch Streu- und Räumfahrzeuge nur schwerlich vorankommen. Zusätzlich zu den Fahrten auf den Straßen sorgt der Kreisbauhof tagsüber dafür, dass Geh- und Radwege außerhalb der Ortschaften geräumt und gestreut werden. Einzelne Gemeinden betreuen einen Teil dieser Wege mit. Eine permanente Schnee- und Eisfreiheit auf den Geh- und Radwegen außerhalb der Ortschaften ist jedoch nicht immer möglich und auch nicht verpflichtend.

Temporäre Halte- und Parkverbote
Für die Zeit des Winterdienstes sind an verschieden Kreisstraßen aus Sicherheitsgründen zusätzlich Halte- und Parkverbote montiert, da es hier zu gefährlichen Engstellen wegen parkender Fahrzeuge kommen könnte. Diese Engstellen sind für die Räumfahrzeuge mit angebautem Schneepflug besonders bei Dunkelheit ein Hindernis. Es handelt sich hierbei um Streckenabschnitte auf den Kreisstraßen ERH 7 in Marloffstein, ERH 9 in Forth, ERH 15 in Münchaurach, ERH 27 in Kairlindach, ERH 35 in Heppstädt und ERH 21 in Vestenbergsgreuth. Um Schäden an geparkten Fahrzeugen zu vermeiden, werden bei Bedarf weitere Halte- und Parkverbote aufgestellt.