Wahlen und Volksbegehren

Allgemeine Landkreiswahlen 2026

Am 8. März 2026 finden die allgemeinen Landkreiswahlen in Bayern statt, bei denen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreisrätinnen und Kreisräte neu gewählt werden. Umfangreiche Hintergrundinformationen zur Kommunalwahl finden Sie hierzu beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter: 

https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/

Auch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit hat weitere Hintergrundinformationen bereitgestellt. Diese finden Sie unter:

https://www.blz.bayern.de/kommunalwahl-2026.html

 

Bekanntmachungen zu den Landkreiswahlen 2026

An dieser Stelle finden Sie chronologisch aufgelistet die digitalen Versionen der am Landratsamt Erlangen-Höchstadt (Dienststelle Erlangen) ausgehangenen Bekanntmachungen rund um die Landkreiswahlen 2026:

  1. Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (veröffentlicht am 09.12.2025)
  2. Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrates und des Kreistages am Sonntag, 08. März 2026 (veröffentlicht am 08.01.2026)
  3. Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages am Sonntag, 08. März 2026 (veröffentlicht am 09.01.2026)
  4. Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrates am Sonntag, 08. März 2026 (veröffentlicht am 09.01.2026)
  5. Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur nachmaligen Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages am Sonntag, 08. März 2026 (veröffentlicht am 20.01.2026; die Sitzung findet nur statt, falls Einwendungen eingehen)
  6. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats am 08.03.2026 (veröffentlicht am 22.01.2026)
  7. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags am 8. März 2026 (veröffentlicht am 28.01.2026)

 

Öffentliche Sitzungen des Landkreiswahlausschusses

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Die öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses finden bzw. fanden wie folgt statt:

  1. Wahlausschuss am 20.01.2026 um 15:00 Uhr im Landratsamt Erlangen-Höchstadt in Erlangen, Nägelsbachstraße 1, Konferenzraum, Zimmernr. 0.30

    Der Wahlausschuss beschließt in der betreffenden Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).

  2. Wahlausschuss am 27.01.2026 um 15:00 Uhr im Landratsamt Erlangen-Höchstadt in Erlangen, Nägelsbachstraße 1, Konferenzraum, Zimmernr. 0.30

    Die Sitzung entfällt, da bis 26.01.2026 um 18:00 Uhr keine Einwendungen beim Wahlleiter eingegangen sind.

 

Stimmzettelmuster

Als ergänzenden Service haben wir Ihnen nachfolgende die Musterstimmzettel als PDF-Datei zur Ansicht aufbereitet:

  1. Stimmzettelmuster für die Wahl des Kreistages am Sonntag, den 08. März 2026
  2. Stimmzettelmuster für die Wahl der Landrätin oder des Landrats am Sonntag, den 08. März 2026

 

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Der Wahlleiter wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss gegenüber der Öffentlichkeit und insofern auch für die Bewerberinnen und Bewerber unter der URL https://www.erlangen-hoechstadt.de/verwaltung/wahlen/ verkünden (vgl. § 90 Abs. 6 Satz 1 GLKrWO). 

Die Wahl gilt als angenommen, wenn die gewählte Person sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt, abgelehnt hat (vgl. Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG).

 

Informationen für Wahlvorschlagsträger

Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Kreistag sowie die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat ist am 08.01.2026 um genau 18:00 Uhr abgelaufen (vgl. Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen).

 

Wahlergebnisse vergangener Wahlen