Blaue Karte EU; Beantragung

Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.

Die Blaue Karte EU bietet gegenüber anderen Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung einige Vorteile. So gelten verkürzte Fristen bis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragt werden kann. Auch der Arbeitsplatzwechsel gestaltet sich in der Regel einfacher.

Weitere Informationen, u.a. auch Erleichterungen in bestimmten Fällen (Mangelberufe, Berufseinsteiger) finden Sie unter Make it in Germany

Allgemein setzt die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis voraus, dass

  • der Lebensunterhalt gesichert ist,
  • Ihre Identität und ggf. die Staatsangehörigkeit geklärt ist,
  • kein Ausweisungsgrund vorliegt,
  • soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, Ihr Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet,
  • die Passpflicht erfüllt wird,
    Sie mit dem erforderlichen
  • Visum eingereist sind und
  • die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht haben;

sowie, spezielle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einer Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten
  • jährliches Mindestgehalt von 48.300 EUR brutto (Jahr 2025)
  • anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein deutscher Hochschulabschluss oder ein Abschluss eines geeigneten tertiären Bildungsprogrammes (Bescheid oder Zeugnisbewertung liegt vor)
  • Beschäftigung muss der vorhandenen Qualifikation entsprechen
  • Antrag
  • gültiger Pass
  • aktuelles digitales, biometrisches Lichtbild (QR-Code)
  • Nachweis über den Hochschulabschluss & ggf. Nachweis über die Anerkennung bei ausländischer Qualifikation
  • Arbeitsvertrag oder Nachweis eines Arbeitsplatzangebotes & Stellenbeschreibung
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt
    (falls vorhanden: letzten drei Gehaltsabrechnungen)
  • Nachweise über ausreichenden Wohnraum/ Kosten der Unterkunft (Mietvertrag & aktuelle Wohnraumbestätigung)
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. In diesen Fällen werden Sie durch die zuständige Sachbearbeitung entsprechend informiert.

Erteilung: 100 EUR

Verlängerung:

bis zu drei Monaten: 96 EUR
von mehr als drei Monaten: 93 EUR

Zweckwechsel: 98 Euro

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist, ebenso wie die Verlängerung, rechtzeitig (vor Ablauf des Aufenthaltstitels bzw. Visum) zu beantragen. Von der Visumpflicht befreite Ausländer müssen den erforderlichen Aufenthaltstitel für einen weiteren Aufenthalt unverzüglich nach der Einreise bzw. spätestens innerhalb von 90 Tagen beantragen.

Aufgrund der aktuellen Fallzahlen kann es momentan zu Verzögerungen kommen.

Stand: 21.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Stand: 21.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Erlangen-Höchstadt

 

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