Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung
Drittstaatsangehörige benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum.
Es ist zu unterscheiden zwischen Schengen-Visa für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage und nationalen Visa für längerfristige Aufenthalte.
Nach der Einreise muss das nationale Visum gegebenenfalls gegen einen anderen Aufenthaltstitel ersetzt werden. Der Antrag muss innerhalb der Geltungsdauer des Visums erfolgen.
Zudem gibt es Ausnahmen von der Visumpflicht für Staatsangehörige der EU-Staaten, sowie weiterer Staaten. Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie hier überprüfen: Übersicht zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland - Auswärtiges Amt
Nähere Informationen über die Visumspflicht, Visumsfreiheit und das Verfahren sowie die Schengenstaaten erhalten Sie über die Internetseiten des Auswärtigen Amts.
Die Voraussetzungen zur Erteilung eines nationalen Visums richten sich nach den für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU geltenden Vorschriften und unterscheiden sich somit je nach Aufenthaltszweck.
Verantwortlich für die Visumerteilung sind die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) im Herkunftsland. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle. Diese kann Ihnen Auskunft über das Verfahren, Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen etc. erteilen.
Stand: 14.04.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Stand: 18.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Erlangen-Höchstadt