Dauer-Aufenthalt EU; Beantragung der Erlaubnis

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und dient der Verfestigung des Aufenthalts eines Ausländers in Deutschland. Sie berechtigt zur Beschäftigung als Arbeitnehmer oder zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet.

Zudem ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU auch die Grundlage, um ein Aufenthaltsrecht und die Erlaubnis zur Beschäftigungsaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat der Union unter vereinfachten Voraussetzungen zu erhalten.

Allgemein setzt die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis voraus, dass

  • Ihr Lebensunterhalt und der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist,
  • Ihre Identität und ggf. die Staatsangehörigkeit geklärt ist,
  • kein Ausweisungsgrund vorliegt,
  • soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, Ihr Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und
  • die Passpflicht erfüllt wird,


sowie, spezielle Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie halten sich seit mind. fünf Jahren mit einem Aufenthaltstitel ununterbrochen im Bundesgebiet auf,
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache,
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet,
  • es stehen keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet entgegen und
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre mit Ihnen in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
  • Antrag
  • gültiger Pass
  • aktuelles digitales, biometrisches Lichtbild (QR-Code)
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:
    • Nicht-selbstständige Tätigkeit: letzten drei Gehaltsabrechnungen & Arbeitsvertrag
    • Selbstständige Tätigkeit: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) oder Betriebswirtschaftliche Auswertung (BwA) & aktuelle Bestätigung des Steuerberaters oder aktueller Steuerbescheid
  • Nachweise über ausreichenden Wohnraum/ Kosten der Unterkunft (Mietvertrag & aktuelle Wohnraumbestätigung)
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet


In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. In diesen Fällen werden Sie durch die zuständige Sachbearbeitung entsprechend informiert.

 

109 Euro

Kostenbefreiungen und -ermäßigungen werden nach Antragsstellung aufgrund der Aktenlage geprüft.

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist rechtzeitig (vor Ablauf des Aufenthaltstitels) zu beantragen.

Aufgrund der aktuellen Fallzahlen kann es momentan zu Verzögerungen kommen.

 

Stand: 21.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Stand: 21.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Kontakte

Anfahrt & Öffnungszeiten

Fehler bei der Darstellung des Bildes.