Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Die Niederlassungserlaubnis begründet ein Daueraufenthaltsrecht in Deutschland. Sie ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit Auflagen und Bedingungen versehen werden.

Allgemein setzt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis voraus, dass

  • der Lebensunterhalt gesichert ist,
  • Ihre Identität und ggf. die Staatsangehörigkeit geklärt ist,
  • kein Ausweisungsgrund vorliegt,
  • soweit kein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, Ihr Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet und
  • die Passpflicht erfüllt wird,

Speziell setzt die Erteilung für die im Regelfall erteilte Niederlassungserlaubnis voraus, dass

  • Sie seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
  • Sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben,
  • keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet entgegenstehen,
  • Ihnen die Beschäftigung erlaubt ist (sofern Sie Arbeitnehmer sind),
  • Sie die erforderlichen Erlaubnisse für eine dauernde Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit besitzen,
  • Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
  • Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen und
  • Sie über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen.


Für bestimmte Aufenthaltszwecke gelten spezielle Regelungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, bei denen zum Teil abweichende Voraussetzungen vorliegen müssen.

 

Von dem fünfjährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis kann in Ausnahmefällen abgesehen werden. Beispielsweise für 

  • ausländische Ehegatten von Deutschen (im Regelfall nach 3 Jahren),
  • Ausländer, die eine inländische Berufsausbildung oder ein inländisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben (nach zwei Jahren),
  • Inhaber einer Blauen Karte EU (nach 21 bzw. 27 Monate)
  • Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (nach 3 Jahren).
  • Besonders hochqualifizierten Personen kann in besonderen Fällen gleich als erster Titel eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden (z. B. Wissenschaftlern mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Spezialisten).
  • Antrag
  • gültiger Pass
    aktuelles digitales, biometrisches Lichtbild (QR-Code)
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:
    • Nicht-selbstständige Tätigkeit: letzten drei Gehaltsabrechnungen & Arbeitsvertrag
    • Selbstständige Tätigkeit: Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) oder Betriebswirtschaftliche Auswertung (BwA) & aktuelle Bestätigung des Steuerberaters oder aktueller Steuerbescheid
  • Nachweise über ausreichenden Wohnraum/ Kosten der Unterkunft (Mietvertrag & aktuelle Wohnraumbestätigung)
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Nachweise über erforderliche Sprachkenntnisse
  • Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
  • Rentenversicherungsverlauf
     

Je nach Aufenthaltszweck und in Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. In diesen Fällen werden Sie durch die zuständige Sachbearbeitung entsprechend informiert.

 

 

  • für Hochqualifizierte: 147 Euro
  • zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124 Euro
  • in allen übrigen Fällen: 113 Euro


Kostenbefreiungen und -ermäßigungen werden nach Antragsstellung aufgrund der Aktenlage geprüft.

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist rechtzeitig (vor Ablauf des Aufenthaltstitels) zu beantragen.

Aufgrund der aktuellen Fallzahlen kann es momentan zu Verzögerungen kommen.

 

Stand: 21.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Stand: 21.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Erlangen-Höchstadt

 

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