Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Ein Ausländer, der die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht erfüllt, kann im Ermessenswege eingebürgert werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken.

Eine Ermessenseinbürgerung kommt in Betracht, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • auf Dauer gerichtetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • seit fünf Jahren rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann bei besonderen Integrationsleistungen auf drei Jahre verkürzt werden, z.B. bürgerschaftliches Engagement, überdurchschnittliche oder herausragende schulische/berufsqualifizierende/berufliche Leistungen - für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Einbürgerungsbehörde); bei Ehegatten Deutscher ist bei zweijähriger Ehebestandsdauer die Frist auf drei Jahre verkürzt)
  • Nachweise über ausreichende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse; bei ehemaligen Gastarbeitern oder Vertragsarbeitnehmern der früheren DDR sowie deren im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten genügt es, wenn sie sich mündlich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben auf Deutsch verständlich machen können
  • Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Zeugnis/Zertifikat über erfolgreichen Einbürgerungstest bzw. Test Leben in Deutschland oder deutscher Schulabschluss oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung); bei ehemaligen Gastarbeitern oder Vertragsarbeitnehmern der früheren DDR sowie deren im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten ist dieser Nachweis nicht erforderlich
  • grundsätzlich eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen (Ausnahmen bei Leistungsbezug möglich, der aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte nicht zu vertreten ist)
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands
  • keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

Den Antrag können Sie online oder alternativ in Papierform stellen. Vordrucke können Sie telefonisch oder per E-Mail bei uns anfordern.

 Folgende Unterlagen werden für Ihren Einbürgerungsantrag benötigt:

  • Einbürgerungsantrag
  • Reisepass & Aufenthaltstitel oder bei EU-Bürgern Reisepass/Personalausweis
  • Heiratsurkunde/Heiratsregisterauszug/Scheidungsurteil; bei Ehegatteneinbürgerung ist zusätzlich eine Eheerklärung gemeinsam vor Ort auszufüllen
  • Nachweise über ausreichende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse; bei ehemaligen Gastarbeitern oder Vertragsarbeitnehmern der früheren DDR sowie deren im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten genügt es, wenn sie sich mündlich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben auf Deutsch verständlich machen können
  • Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Zeugnis/Zertifikat über erfolgreichen Einbürgerungstest bzw. Test Leben in Deutschland oder deutscher Schulabschluss oder abgeschlossene deutsche Berufsausbildung); bei ehemaligen Gastarbeitern oder Vertragsarbeitnehmern der früheren DDR sowie deren im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten ist dieser Nachweis nicht erforderlich
  • Arbeitgeberbescheinigung bzw. aktueller Arbeitsvertrag

  • Einkommensnachweise:

  • Nicht-selbstständige Arbeit: Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate (wenn verheiratet: Gehaltsabrechnungen von beiden Ehepartnern)

  • Selbstständige Arbeit: Steuerbescheide der letzten zwei Jahre und Nachweise über Alters-, Kranken- u. Pflegeversicherung, ggf. aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über monatliches Einkommen

  • ggf. Nachweise zu sonstigen Einkünften (z.B. Elterngeld, Mieteinnahmen, Wohngeld, Kinderzuschlag, etc.)

  • Rentenauskunft mit Prognose über die Höhe der im Alter zu erwartenden Rente & Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder privaten Rente (wenn verheiratet: die Rentenauskunft von beiden Ehepartnern)

  • Einbürgerung von Kindern unter 16 Jahren:

  • Einbürgerungsantrag mit Unterschrift der Erziehungsberichtigten (Nachweis über das Sorgerecht, sofern alleiniges Sorgerecht besteht)

  • Reisepass & Aufenthaltstitel oder bei EU-Bürgern Reisepass/Personalausweis

  • Aktuelle Schulbescheinigung bzw. Bescheinigung des Kindergartens

  • Einkommensnachweise der Erziehungsberechtigten:

  • Nicht-selbstständige Arbeit: Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate 

  • Selbstständige Arbeit: Steuerbescheide der letzten zwei Jahre und Nachweise über Alters-, Kranken- u. Pflegeversicherung, ggf. aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über monatliches Einkommen

  • In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Ausländische Urkunden sind nach Aufforderung durch einen öffentlich-bestellten und beeidigten Dolmetscher übersetzen zu lassen. In diesen Fällen werden Sie durch die zuständige Sachbearbeitung entsprechend informiert

255,00 Euro

Minderjährige Kinder, die mit Ihren Eltern zusammen eingebürgert werden:
51,00 Euro (ansonsten 255,00 Euro)

Stand: 27.05.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Stand: 11.07.2025 - Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Gegen eine ablehnende Entscheidung der Behörde kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden.
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