Verpflichtungserklärung
Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann?
Dann besteht für Sie als dritte (juristische) Person die Möglichkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, Ihren Gast/ Ihre Gäste mit Wohnraum zu versorgen, dessen/deren Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung eröffnet staatlichen Stellen eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für die Aufenthaltsbeendigung, den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen.
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ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers
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gültiges Ausweisdokument und ggf. Aufenthaltstitel (siehe „Erforderliche Unterlagen“)
Sie können keine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn -
Sie geschäftsunfähig sind (vgl. § 104 Bürgerliches Gesetzbuch),
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Sie Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII (dazu zählen Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe,
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Sie Asylbewerber/in sind,
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Ihr Aufenthalt im Bundesgebiet nur geduldet ist oder
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Ihr Aufenthaltsstatus aus sonstigen Gründen nicht gesichert ist.
- Personalausweis oder Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel des Verpflichtungsgebers
- Reisepasskopie und Heimatanschrift des Gastes
- Vermögens- & Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers, z.B.
- Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit:
Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate - Einkommen aus selbstständiger Arbeit: Aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters & Betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Jahres (GuV-Rechnung)
- Rentner/Pensionist:
Rentenbescheid & Kontoauszüge der letzten drei Monate - Miet-/Pachteinnahmen:
Miet-/Pachtvertrag & Kontoauszüge der letzten drei Monate - Sparkonten:
Mit Sperrvermerk oder eine Verpfändung zu Gunsten der öffentlichen Körperschaft - Bankbürgschaften
- Sperrkonten
- Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit:
Sie können die Verpflichtungserklärung im Online-Verfahren oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns abgeben, wenn
- der geplante Aufenthaltsort Ihres Gastes im Landkreis Erlangen Höchstadt liegt oder
- der Verpflichtungsgeber (Einlader) seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat und der zukünftige Aufenthaltsort des Gastes noch unbekannt ist.
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.
Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann bei Bedarf der Auslandsvertretung oder beim Grenzübertritt vorlegt.
Bitte reichen Sie im Online-Verfahren neben den geforderten Unterlagen auch eine Kopie von Ihrem Personalausweis oder Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel sowie eine Reisepasskopie des Gastes ein.
Für die Entgegennahme und Prüfung einer Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr von 29,00 € erhoben, auch wenn die finanzielle Zahlungsfähigkeit/ Bonität Ihrerseits nicht nachgewiesen werden kann.
Stand: 14.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Stand: 18.08.2025 - Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Erlangen-Höchstadt