Menschen mit Behinderung

Die Behindertenbeauftragte berät den Landkreis bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des BayBGG (insbesondere Gleichstellung und Barrierefreiheit für Behinderte). Dabei erstreckt sich die Tätigkeit der Behindertenbeauftragten vor allem auf folgende Tätigkeiten

  1. Wahrnehmung und Förderung der Belange von Menschen mit Behinderung
  2. Beratung des Landkreises
  3. Planung von Maßnahmen zur Gleichstellung oder Integration von Menschen mit Behinderung in der Verwaltung und in den Betrieben im Landkreis
  4. Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen
  5. Stellungnahmen, Anträge und Empfehlungen in behindertenrelevanten Angelegenheiten
  6. Kontakt mit Betroffenen
  7. Anregung von Maßnahmen zur verbesserten Integration von Menschen mit Behinderung
  8. Unterrichtung des Kreistages
  9. Koordination von Aktivitäten auf Landkreisebene
  10. Koordination der Behindertenbeauftragten bei den kreisangehörigen Gemeinden (z.B. Erfahrungsaustausch, Abstimmung gemeinsamer Aktivitäten)
  11. Kontakt mit der / dem Landesbehindertenbeauftragten
  12. Zusammenarbeit mit den fachlich relevanten Institutionen
  13. Erstellung eines Behinderten-Gleichstellungsberichts

Es gehört dagegen nicht zu den Aufgaben der Behindertenbeauftragten, einzelne Menschen mit Behinderung zu beraten.

Ansprechpartnerin

Name Telefon Telefax Zimmer
Alt, Maria
Behindertenbeauftragte
09131 803 1337 09131 803 491337