Wahlen und Volksbegehren
Allgemeine Landkreiswahlen 2026
Am 8. März 2026 finden die allgemeinen Landkreiswahlen in Bayern statt, bei denen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreisrätinnen und Kreisräte neu gewählt werden. Umfangreiche Hintergrundinformationen zur Kommunalwahl finden Sie hierzu beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter:
https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
Auch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit hat weitere Hintergrundinformationen bereitgestellt. Diese finden Sie unter:
https://www.blz.bayern.de/kommunalwahl-2026.html
Bekanntmachungen zu den Landkreiswahlen 2026
An dieser Stelle finden Sie chronologisch aufgelistet die digitalen Versionen der am Landratsamt Erlangen-Höchstadt (Dienststelle Erlangen) ausgehangenen Bekanntmachungen rund um die Landkreiswahlen 2026:
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (veröffentlicht am 09.12.2025)
Informationen für Wahlvorschlagsträger
Für die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Kreistag sowie die Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat vereinbaren Sie idealerweise bitte rechtzeitig einen Termin mit dem Wahlteam unter Telefon (09131) 803-1390. Planen Sie für die persönliche Abgabe von Wahlvorschlägen bitte ein Zeitfenster von gut zwei Stunden ein. Wahlvorschläge können wirksam nur bis zum 08.01.2026 um genau 18:00 Uhr eingereicht werden (vgl. Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen).
Bitte bringen Sie zur Abgabe der Wahlvorschläge neben dem jeweiligen Wahlvorschlag unter anderem auch folgende Unterlagen (vorzugsweise vollständig) mit:
- Wahlvorschlag inkl.
- Wahlrechtsbescheinigungen der beauftragten Person und deren Stellvertretung
- Wahlrechtsbescheinigungen aller Unterzeichner/innen
- geeigneter Nachweis der Organisation bei organisierten Wahlvorschlagsträgern (gerne auch als PDF-Datei übermittelt an wahlen@erlangen-hoechstadt.de)
- vollständig und korrekt ausgefüllte Eigenerklärungen sämtlicher sich bewerbender Personen bzw. Ersatzbewerber/innen (im Original)
- notwendige Bescheinigungen aller sich bewerbenden Personen bzw. Ersatzbewerber/innen (Wählbarkeit und Wahlrechtsaufschlüsse jeweils im Original)
- geeigneter Nachweis akademischer Grade (soweit im Wahlvorschlag bei den sich bewerbenden Personen bzw. bei Ersatzbewerber/innen akademische Grade angegeben wurden, Kopie ist ausreichend)
- Niederschrift der Aufstellungsversammlung inkl. Anwesenheitsliste (vorzugsweise inkl. Kopie der erfolgten Ladung zur Aufstellungsversammlung)
Wahlergebnisse vergangener Wahlen
- Europawahl 2019
- Kommunalwahl 2020 (Wahl des Landrats und des Kreistages)
- Bundestagswahl 2021 (nur vorläufiges Teilergebnisse Wahlkreises 242, nur für Landkreisgebiet)
- Landtagswahl 2023 (Stimmkreis 507)
- Landtagswahl 2023 (bayernweite Ergebnisse)
- Bezirkswahl 2023
- Bezirkswahl 2023 (Ergebnis für Mittelfranken)
- Europawahl 2024
- Bundestagswahl 2025 (nur Teilergebnisse Wahlkreises 241 für das Landkreisgebiet)
Rechtliche Grundlagen für die Wahlen sind:
- Bezirkswahlgesetz (BezWG)
- Bundeswahlgesetz (BWG)
- Bundeswahlordnung (BWO)
- Europawahlgesetz (EuWG)
- Europawahlordnung (EuWO)
- Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG)
- Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO)
- Gemeinde- und Landkreiswahlbekanntmachung (GLKrWBek)
- Landeswahlgesetz (LWG)
- Landeswahlordnung (LWO)