Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlagen des Marktes Eckental im Ortsteil Forth: Oberflächenwasserableitung für Bebauungsplan Forth Nr. 9a, „Erweiterung Diakonie, Erweiterung Wohnbauflächen nördlich der Dr. Rolf-Filler-Straße und westlich der Kreisstraße ERH 9

Einleiten von Niederschlagswasser aus dem neu geplanten Baugebiet nördlich der Dr. Rolf-Filler-Straße über ein geplantes Regenrückhaltebecken gedrosselt in einen bestehenden Regenwasserkanal zur Schwabach

Der Markt Eckental beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser im Ortsteil Forth aus dem neu geplanten Baugebiet nördlich der Dr. Rolf-Filler-Straße über einen bestehenden Oberflächenwasserkanal in die Schwabach.

Die Einleitung des Niederschlagswassers über einen Oberflächenwasserkanal in die Schwabach (Gewässer II. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die vom Markt Eckental eine wasserrechtliche Erlaubnis (gehobene) gem. § 15 WHG beantragt wurde.

 Die Pläne liegen in der Zeit vom 16.02.2024 bis einschließlich 19.03.2024

  •  beim Markt Eckental, Bauamt, Untergeschoss, Zimmer UG 1.09, Rathausplatz 1, 90542 Eckental
  • beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a.d. Aisch

während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.  

Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.

Der Bekanntmachungstext wird hier eingestellt.
Die Antragsunterlagen werden hier eingestellt.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 05.04.2023 beim Markt Eckental, Bauamt, Untergeschoss, Zimmer UG 1.09, Rathausplatz 1, 90542 Eckental und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a.d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a.d. Aisch schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

 Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Höchstadt a. d. Aisch, 31.01.2024
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sachgebiet 40.1 -Umweltamt
Angela Bauer

Bekanntmachung als PDF