Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz
Der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 10.07.2024, Az.: 40 6410 der Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Hochwasserschutzdammes bis zu einem Meter über dem bestehen-den Gelände südlich der Straße „Am Igelsdorfer Weg“ im Zuge des Ausbaus der Baiersdorfer Straße und dem Neubau eines Geh- und Radweges „Am Igelsdorfer Weg“ erteilt.
Gemäß § 67 Abs. 2 i. V. m. § 68 Wasserhaushaltsgesetz – WHG stellt die Errichtung des Hochwasserschutzdammes einen Gewässerausbau dar.
Ein Abdruck des Planfeststellungsbeschlusses liegt mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung der Pläne in der Zeit vom 09.09.2024 bis einschließlich 24.09.2024
- im Foyer des Rathauses (Erdgeschoss) der Stadt Baiersdorf, Waaggasse 2, 91083 Baiersdorf, und
- beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schloßberg 10, 91315 Höchstadt a. d. Aisch, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205
während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie hierbei, dass zur Einsichtnahme bei der Stadt Baiersdorf unter der Telefonnummer 09133 7790-32 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20-1711 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Dieser Bekanntmachungstext und die Erlaubnis mit den Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.
Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Der Planfeststellungsbeschuss mit den Antragsunterlagen wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/
Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 10.07.2024, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens und den bekannten Betroffenen zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zuge-stellt (§ 70 Abs. 1 Halbsatz 2 WHG i. V. m. Art. 69 BayWG und Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).
Gegen den o.g. Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.
Höchstadt an der Aisch, den 15.07.2024
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Hubert
Die Bekanntmachung als PDF