Vollzug der Wassergesetze und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes; Abwasseranlage der Gemeinde Adelsdorf
Die Gemeinde Adelsdorf beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem geplanten Baugebiet „Aischtalring“ im Ortsteil Aisch in die Aisch.
Die Einleitung des Niederschlagswassers in die Aisch (Gewässer I. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die von der Gemeinde Adelsdorf eine wasserrechtliche Erlaubnis (gehobene) gem. § 15 WHG beantragt wurde.
Die Pläne liegen in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 13.01.2025
- bei der Gemeinde Adelsdorf, Bauamt, 1. Obergeschoss, Zimmer 105 und 108, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf und
- beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, 2. Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a.d. Aisch
während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o. g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.
Der Bekanntmachungstext wird hier eingestellt.
Die Antragsunterlagen werden hier eingestellt.
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 30.01.2025 bei der Gemeinde Adelsdorf, Bauamt, 1. Obergeschoss, Zimmer 105 und 108, Rathausplatz 1, 91325 Adelsdorf und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Höchstadt a. d. Aisch, 31.10.2024
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sachgebiet 40 -Umweltamt-
Bauer