Wasserrecht; Abwasseranlagen der Gemeinde Heßdorf: Einleitung von Mischwasser aus Mischwasserentlastungsanlagen in oberirdische Gewässer

Die Gemeinde Heßdorf beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus sechs Mischwasserentlastungsanlagen in den Ortsteilen Heßdorf und Ober- und Untermembach in die Membach, die Seebach und in einen namenlosen Weiher.