Wasserrecht und Verwaltungsrecht;
Dem Abwasserverband Schwabachtal, Antragsteller (Betreiber) wurde mit dem Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 12.06.2026, Az. 40 6410 die widerrufliche, gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus der Mischwasserentlastungsanlage RÜB 30a Buckenhof in die Schwabach erteilt.
Die Einleitung des Mischwassers aus der Mischwasserentlastungsanlage RÜB 30 a Buckenhof in die Schwabach (Gewässer II. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die vom Abwasserverband Schwabachtal eine wasserrechtliche Erlaubnis (gehobene) gem. § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt wurde.
Dieser Bekanntmachungstext wird nach Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 24.08.2026 bis 18.09.2026 auf der Internetseite des Landratsamt Erlangen-Höchstadt veröffentlicht.
Der Bescheid und die wasserrechtlichen Planunterlagen werden in der Zeit vom 02.09.2026 bis einschließlich 18.09.2026 gemäß Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und Art. 69 Abs. 2 Bayerischen Wassergesetz (BayWG) auf der Internetseite des Landratsamts Erlangen-Höchstadt veröffentlicht.
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf bitte einen Termin unter der Telefonnummer 09193 20-1712 vereinbaren.
Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/
Die Antragsunterlagen werden eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/
Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 12.06.2026, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).
Gegen den oben genannten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.
Höchstadt a. d. Aisch, den 19.08.2026
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40 Umweltamt
Bauer