Wasserrecht und Verwaltungsrecht; Abwasseranlagen der Gemeinde Heßdorf: Einleiten von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Heßdorf Nord 1“ in den Grünaubach

Der Gemeinde Heßdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 10.04.2026 und dem Änderungsschreiben vom 09.06.2026, Az. 40 6410 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Heßdorf Nord 1“ in den Grünaubach erteilt. Die Einleitung des Niederschlagswassers in den Grünaubach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.