Wasserrecht und Verwaltungsrecht; Abwasseranlagen der Gemeinde Heßdorf: Einleiten von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Heßdorf Nord 2“ in den Grünaubach

Der Gemeinde Heßdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 04.05.2026, Az. 40 6410 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Heßdorf Nord 2“ in den Grünaubach erteilt.