Bauernproteste am 31. Januar

30. Januar 2024: Verkehrsbeeinträchtigungen auch im Landkreis möglich.

Der Bauernverband ruft am Mittwoch, 31. Januar 2024, auch im Landkreis Erlangen-Höchstadt Landwirte zu Versammlungen mit Traktoren auf. Diese sind zwischen 9 und 15 Uhr unter anderem in Form von Blockaden an den Autobahn-Anschlussstellen geplant. Die angezeigten Versammlungen im Detail:

A3 Nürnberg Nord, von 9 bis 14 Uhr
Die Auffahrt von Nürnberg kommend Richtung Regensburg wird blockiert. Die Heroldsberger Auffahrt und Nürnberg-Würzburg sowie die B2 bleiben frei. Folgende Umfahrung ist möglich: Von Nürnberg kommend Richtung Würzburg auffahren, von dort aus auf B2 Richtung Nürnberg abfahren, dann von Heroldsberg kommend links in Richtung Regensburg abbiegen und auffahren.

A73 Möhrendorf, von 9 bis 14 Uhr
Alle Auffahrten werden blockiert. Die Kreisstraße ERH 31 (d.h. auch die Brücke über der Autobahn) bleibt frei. Ausnahme: Linksabbiegerspuren Richtung Autobahn werden bereits mit Traktoren blockiert werden. Versammlungsfläche: FlurNr. 133/4 Gemarkung Möhrendorf; hier ist das Aufhalten bis 15 Uhr möglich.

A3 Tennenlohe, von 12 bis 15 Uhr
Von der Straße Wetterkreuz her kommend wird der Zubringer zur B4, der sodann zur Abbiegespur Richtung Autobahn wird, komplett blockiert werden (d.h. von Erlangen kommend in Richtung Würzburg – andere Auffahrten sind nicht betroffen). Diese Straße wird vollständig mit Traktoren aufgefüllt und durch Absperrungen abgesichert werden.
Folgende Umfahrung ist möglich: Von Erlangen aus kommend Auffahrt in Richtung Regensburg, Abfahrt auf B4 Richtung Erlangen, Auffahrt in Richtung Würzburg.

A3 Erlangen West, von 12 bis 15 Uhr
Die Auffahrten in beide Richtungen werden blockiert. Linksabbiegerspuren Richtung Autobahn werden mit Traktoren blockiert werden. 
Versammlungsfläche: Parkplatz der Raiffeisenbank DreiFranken eG – Hauptstelle Heßdorf, Raiffeisenplatz 1, 91093 Heßdorf; hier ist das Aufhalten von 9 bis 15 Uhr möglich.

Weitere Versammlungen sind dem Landratsamt bisher nicht angezeigt worden. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht auch andere Versammlungen, welche ebenfalls zu Verkehrsbeeinträchtigungen führen, abgehalten werden.